Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

48 Erläuterungen zur Tabelle: • zu Pflegegrad 1: In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits – zumeist körperlich – eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. • zum Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser soll die Pflegebedürf- tigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, z. B. bei der Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dieser einheitliche Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,– € monatlich ist zweckgebunden und kann nur über anerkannte Dienste mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Außerdem kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden zur Abrechnung der anfallenden Eigenanteile (Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss) bei Tages- oder Kurzzeitpflege. • Besonderheiten zur vollstationären Pflege: Innerhalb der vollstationären Pflege bleiben die Eigenanteile (Kosten, die der Pflegebedürftige selbst tragen muss) gleich, selbst wenn sich der Pflegegrad ändert. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bundesgesundheitsministerium.de. Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick: Pflegegrad 1* Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Monatliche Leistungen Häusliche Pflege • Pflegesachleistungen – 689,– € 1.298,– € 1.612,– € 1.995,– € • Pflegegeld – 316,– € 545,– € 728,– € 901,– € Entlastungsbetrag* 125,– € 125,– € 125,– € 125,– € 125,– € Tagespflege – 689,– € 1.298,– € 1.612,– € 1.995,– € Vollstationäre Pflege* 125,– € 770,– € 1.262,– € 1.775,– € 2.005,– € Jährliche Leistungen Kurzzeitpflege – 1.612,– € 1.612,– € 1.612,– € 1.612,– € Verhinderungspflege – 1.612,– € 1.612,– € 1.612,– € 1.612,– € © Konstantin Sutyagin · fotolia.com 7. Pflegerische Versorgung älterer Menschen

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