Seniorenwegweiser für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

49 7.1. Pflege durch Angehörige Häusliche Pflege wird oft von den Angehörigen übernommen. • Schulung pflegender Angehöriger: Neben der Geldleistung aus der Pflegeversicherung haben Angehörige auch die Möglichkeit, sich im Umgang mit dem pflegebedürftigen Angehörigen schulen zu lassen: Krankenpflegekurse oder Anleitung in der häuslichen Umgebung In Zusammenarbeit mit den Pflegekassen werden von manchen ambulanten sozialpflegerischen Diensten kostenlose Krankenpflegekurse angeboten. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass auf Wunsch der Pflegeperson oder der pflegebedürftigen Person die Schulung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen stattfindet. Diese Schulung wird von allen ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Die Kosten für diese Anleitung werden von der Pflegekasse übernommen. Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder bei den ambulanten sozialpflegerischen Diensten. Die genauen Kontaktdaten finden Sie im Einleger auf Seite 7. • Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer: Ehrenamtliche Helfer besuchen pflegebedürftige Personen und entlasten so pflegende Angehörige: Projekt Pflegebegleiter des VdK VdK – Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen Brüdergarten 5, Eingang Pestalozzistraße 86633 Neuburg a.d. Donau Telefon: 08431 41029, Fax: 08431 41089 E-Mail: kv-neuburg-schrobenhausen@vdk.de Internet: www.vdk.de/kv-neuburg-schrobenhausen Malteser Hilfsdienst e. V. Stadtgliederung Schrobenhausen Ansprechpartnerin: Frau Sybille Stegmair Augsburger Straße 18, 86529 Schrobenhausen Telefon: 08252 8810170 E-Mail: sybille.stegmair@malteser.org Internet: www.malteser-schrobenhausen.de 7.2. Ambulante sozialpflegerische Dienste (Sozialstationen) Eine der zentralen Säulen in der pflegerischen Versorgung unserer älteren Mitbürger ist die Dienstleistung der ambulant sozialpflegerischen Dienste, umgangssprachlich einfach als „Sozialstationen“ bezeichnet. Diese Dienste erbringen sowohl Leistungen im Bereich des SGB XI als auch im Bereich des SGB V, sowie im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie unterstützen die Familien bei der Pflege und Versorgung des kranken oder pflegebedürftigen Angehörigen. Der Pflegebedürftige kann diese Leistung, soweit eine Pflegeeinstufung gegeben ist, als Sachleistung der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Die Dienste bieten ein breites Leistungsspektrum vom Verbandswechsel über Grundpflege bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Erkundigen Sie sich bei den in Frage kommenden Diensten und lassen Sie sich ein Kostenangebot erstellen. Die genauen Kontaktdaten finden Sie im Einleger auf Seite 7. 7.3. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen 7.3.1. Tagespflege In Tagespflegeeinrichtungen werden überwiegend pflegebedürftige ältere Menschen in der Regel montags bis freitags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr betreut und gepflegt. Tagespflege bietet die Möglichkeit, den Tag gemeinsam mit anderen zu verbringen und zu gestalten. Es werden verschiedene Aktivitäten wie Gymnastik, Singen, Zeitungsrunden, aber auch gemeinsame Essenzubereitung angeboten. Tagespflege wird häufig auch von Menschen mit dementiellen Erkrankungen wahrgenommen, die nicht mehr gut alleine bleiben können. Tagespflege bringt den pflegenden Angehörigen eine spürbare Entlastung. Mit ihrer Hilfe ist es oftmals möglich, Berufstätigkeit und Pflege miteinander in Einklang zu bringen. In der Regel besteht auch die Möglichkeit des Fahrdienstes von Seiten der Anbieter. Wie oft und wann Sie die Tagespflege nutzen möchten, kann individuell mit der Einrichtung abgestimmt werden.

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