Stadt Neukirchen-Vluyn Seniorenwegweiser

32 Leistungen der Pflegeversicherung Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen ersetzt haben. Mit einem neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit rücken vor allem der individuelle Bedarf und der Grad der Selbstständigkeit der Lebensführung in den Mittelpunkt, sodass auch geistige und psychische Beeinträchtigungen eine größere Berücksichtigung finden. Neben den bisherigen Leistungen der Pflegeversicherung wurden auch die pflegeunterstützenden Leistungen verbessert: • höhere Zuschüsse für Wohnungsveränderungen • leichterer Zugang zu Hilfsmitteln • Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege • Leistungen zur Unterstützung im Alltag • bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige oder • höhere Leistungen für Wohngemeinschaften Pflegegeld Wenn Sie zu Hause von einem Angehörigen oder einer sonstigen Privatperson Ihrer Wahl versorgt werden, können Sie Geldleistungen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Diese Geldleistungen staffeln sich wie folgt: Pflegegrad 2 316 Euro Pflegegrad 3 545 Euro Pflegegrad 4 728 Euro Pflegegrad 5 901 Euro Stand 01.01.2020 Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Das Blindengeldwird unabhängig von IhremEinkommen oder Vermögen gezahlt. Voraussetzung ist ein Attest Ihres Augenarztes, dass Ihr Sehvermögen zwei Prozent des normalen Sehvermögens nicht übersteigt. Hochgradig Sehbehinderte mit einer Sehkraft von weniger als fünf Prozent auf dem besseren Auge oder einer gleichwertigen Einschränkung erhalten auch eine Hilfe, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Anträge auf Blindengeld und Blindenhilfe nimmt entgegen: Rathaus Neukirchen-Vluyn Bürgerbüro Telefon: 02845 391-291 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr © Africa Studio - stock.adobe.com

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