Seniorenratgeber des Landkreises Neustadt an der Waldnaab

Insbesondere wenn Sie als Hausbesitzer pflege­ bedürftig oder betagt sind, können Sie auch Hand­ werksleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind in aller Regel jedoch selbst zu bezahlen. Gegebenen­ falls können Handwerkerleistungen im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, je nach finanzieller Situation, entweder eine volle Übernahme oder eine Teilübernahme der Kosten bewilligt zu bekommen. Im Normalfall sind Hand­ werksleistungen oder handwerkliche Hilfen jedoch selbst zu bezahlen. Als handwerkliche Hilfen werden beispielsweise Arbeiten an den Innen- und Außen­ wänden oder an Fenstern, Türen und am Boden verstanden. Aber auch Arbeiten in der Küche oder im Bad (Armaturen) gelten als handwerkliche Hilfen. In der Steuererklärung können knapp 20 Prozent der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerksleis­ tungen von der Einkommensteuer abgezogen werden. Hausnotruf Das sogenannte Hausnotrufsystem ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall einen Alarm auszulö­ sen. Ein Notfall tritt beispielsweise dann auf, wenn Sie stürzen oder sich in einer anderen bedrohlichen Situation für Ihre Gesundheit befinden. Sie erhalten einen Notrufsender, der entweder wie eine Arm­ banduhr getragen wird oder aber an einer Schnur um den Hals. Auf dem Notrufsender befindet sich eine Taste, die im Notfall gedrückt wird. Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Die Notrufsysteme verfügen oftmals über eine Freisprecheinrichtung, in der die Rettungsleitstelle ersten Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann und eine erste Einschätzung der Lage vornehmen kann. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschafts­ dienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiert wer­ den. Wenn die Situation derart bedrohlich ist, dass akute Lebensgefahr besteht, informiert der Service­ dienst des Hausnotrufs umgehend den Rettungs­ dienst. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Abschluss eines Hausnotrufvertrages einen Preisver­ gleich mit mehreren Anbietern vornehmen. Je nach Anbieter kann die monatlich zu entrichtende Grund­ gebühr höher oder niedriger ausfallen. Auch die pro Einsatz anfallenden Einsatzkosten werden von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich kalkuliert. Der Hausnotruf kann als Hilfsmittel für Pflegebedürftige anerkannt werden und insofern über die Pflegever­ sicherung oder gegebenenfalls das zuständige Sozialamt abgerechnet werden. Dienste und Leistungen für zu Hause Fahrdienste Fahrdienste können insbesondere in der Anfangs­ phase jedweder Erkrankung wichtige Funktionen erfüllen. Insbesondere kann so der Transfer von der eigenen Wohnung bis hin zum Ziel (zum Beispiel der Arzt oder die Tagespflegeeinrichtung) sicher vollzogen werden. Fahrdienste werden teilweise von Sozialträgern und den Krankenkassen vermittelt, aber auch Tageskliniken bieten derartige Dienste für den Transfer an. Sinnvoll ist ein Fahrdienst bei den unterschiedlichsten Erkrankungen, bei der Demenz gilt er als sinnvoll, weil durch den Verlust des Kurz­ zeitgedächtnisses oftmals der Weg zum Ziel verges­ sen wird. Weil der Betroffene während des Transfers zudem nicht alleine ist, bietet ein Fahrdienst eine weitere Sicherheit, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für deren Angehörige. Essen auf Rädern Essen auf Rädern wird von Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen, aber auch privaten Anbie­ tern angeboten. Dieses Angebot dient der Versor­ gung falls Pflegebedürftigkeit eintritt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbsttätig Nahrung einzukaufen und zuzubereiten. Auch für bestimmte einzuhaltende Diäten gibt es spezielle Speisen, so beispielsweise für Diabetiker, die auf einen bestimmten BE-Wert eingestellt sind. Daneben gibt es auch weitere diätetische Speisen. Das Essen wird von einem Lieferanten bis an Ihre Wohnungstür oder sogar in Ihre Wohnung gebracht. Je nach persönlichem Bedarf kann das Essen alle drei Mahl­ zeiten umfassen oder auch nur einzelne ausge­ wählte Gerichte. Gleiches gilt für den Verlauf der Woche. Das Essen kann beispielsweise nur an einigen Tagen oder aber für die gesamte Woche bestellt werden. Die Betroffenen können dabei aus einer Menükarte mit mehreren angebotenen Gerichten das jeweilige Wunschtagesgericht auswählen. Haushaltsnahe und handwerkliche Dienste Unter einer haushaltsnahen Dienstleistung wird eine Tätigkeit verstanden, die unter anderem die Reini­ gung der Wohnung, leichte Gartenpflegearbeiten oder Pflege-Betreuungsleistungen im Privathaus­ halt umfasst. Für Angehörige von Demenzkranken sind haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkom­ mensteuer als abzugsfähig anerkannt. Solche Dienste können unter anderem durch Pflegedienste gestellt werden. Die Krankenkassen genehmigen bei Bedarf die notwendige haushaltsnahe Dienstleistung. 18

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=