Seniorenratgeber des Landkreises Neustadt an der Waldnaab

Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Hierbei gilt insbesondere der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab. Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater (siehe Seite 15) können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege­ kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die bauli­ chen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleich­ tern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barriere­ freiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversiche­ rung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch das Wohn- und Betreuungsver­ tragsgesetz (WBVG) weiterentwickelt. Dieses Verbrau­ cherschutzgesetzt stärkt die Rechte von älteren und pflegebedürftigen sowie behinderten Menschen – insbesondere wenn es darum geht, Wohnraummit Pflege- oder Betreuungsleistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorschriften des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes gehört u. a. der Anspruch der Verbraucher auf vorvertragliche Informationen in leicht verständlicher Sprache, das erweiterte Kündi­ gungsrecht, die Pflicht zur Vertragsanpassung durch den Unternehmer bei Änderung des Pflegebedarfs und die Unwirksamkeit von Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Regelungen des WBVG abweichen. Kostenüberblick Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis aus­ schlaggebend, andererseits auch der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Kosten für eine statio­ näre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Wohnform setzen sich zusammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Auswahl an Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Name Beschreibung Bayerisches Wohnungsbau­ programm Leistungsfreies Darlehen von höchstens 10.000 € je Wohnung für die Anpassung von bestehendemWohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (zumBeispiel: sanitäre Anlagen, Aufzug, Treppenlift, Rampe für Rollstuhlfahrer, Beseitigung von Barrieren) Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz Nach demWohngeldgesetz (WoGG) können Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum staatliche Unterstützung erhalten, wenn die zuschussfähige Belas­ tung ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. (Lastenzuschüsse des Staates) Altersgerecht Umbauen (Programm 159) Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen werden der Kauf frisch umgebauter Wohngebäude oder alle Baumaßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren und so das Wohnen angenehmer machen, die unabhängig vom Alter und jeglicher Ein­ schränkung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. (Darlehen) KfW-Wohn­ eigentums­ programm Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswoh­ nungen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Darlehen) Krankenkasse, Krankenversi­ cherung (privat) Bei den von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Produkten handelt es sich um eine Vielzahl von Pflege- und Hilfsmitteln. Pflege­ versicherung Gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz werden wohnumfeldverbessernde Maßnah­ men und technische Pflegemittel gefördert. Außerdem werden notwendige Umbau­ maßnahmen in der Wohnung der pflegebedürftigen Person gefördert sowie ein Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit. 19

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