Seniorenratgeber des Landkreises Neustadt an der Waldnaab

Bringdienst „Essen auf Rädern“ in Anspruch neh­ men, welcher Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgt. Oder vielleicht sagt Ihnen das Angebot der Tages­ pflege zu, bei der Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung besuchen, aber am Abend wieder zu Hause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkom­ mene Alternative für alle Beteiligten, die zur Über­ brückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche stationäre Pflegeeinrichtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien sind zum einen die Entfernung zur Familie und zum anderen das Leistungsangebot und die Lebensqualität in der Einrichtung. So ist die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflegeeinrich­ tung von mehreren Rahmenbedingungen abhän­ gig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflegeheims und andererseits der Pflege­ grad, in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hin­ sicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungs­ spektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entspre­ chende Maßnahmen vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleis­ tungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Mög­ lichkeiten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. In den Pflegegrad 1 wurden seit 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits einge­ schränkt sind. Diese können beispielsweise Bera­ tungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreu­ ten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfs­ mitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelas­ sene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigen­ anteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch Anspruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebe­ dürftigkeitsbegriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beein­ trächtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Inte­ resse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflege­ arten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kom­ men verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflege­ beraterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtli­ chen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste, die neben Pflegeleistungen auch hauswirtschaftli­ che und soziale Betreuungsangebote anbieten, die bessere Wahl wären. Zudem können Sie den Menü- © nmann77 - Fotolia 23

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