Seniorenratgeber des Landkreises Neustadt an der Waldnaab

Falls Sie niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestellt das zuständige Gericht einen rechtli­ chen Betreuer. Hierzu müssten Sie aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sein, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen. Der Betreuer vertritt Sie bei Bedarf sowohl in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als auch in anderen Bereichen. Für gewöhnlich bestellt das Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer aus Ihrem Angehörigenkreis. Um jedoch auf die Wahl des Betreuers oder Ihres zukünftigen Wohnsitzes im Vorfeld Einfluss nehmen zu können, ist eine Betreuungsverfügung notwen­ dig. Mit dieser können Sie das Gericht dazu verpflich­ ten, Ihre Vorschläge zu berücksichtigen. Bei der Betreuungsverfügung wird die Handlungsvollmacht nur dann wirksam, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus sollten Sie eigene Hilfsmittel für Notfälle vorbereiten. Legen Sie einen Vorsorge-Ord­ ner an. Denn so können im Falle einer Notsituation Angehörige oder Betreuer alle wichtigen Doku­ mente, wie die Patientenverfügung oder die Vorsor­ gevollmacht, schneller und einfacher finden. Auch sinnvoll ist eine Notruf-Liste, die alle Telefonnum­ mern und Adressen der im Ernstfall zu verständi­ genden Personen, Behörden und Pflegedienste beinhaltet. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen sorgen Sie für Klarheit und haben das gute Gefühl, auf alle Eventu­ alitäten vorbereitet zu sein. Vorsorge … oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organisatorische Maßnahmen nachdenken. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Sie können das Schrift­ stück handschriftlich verfassen oder auch gemein­ sammit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim Notar würden zwar Gebühren anfallen, aller­ dings hätten Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amtliche Verwahrung kommt. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patientenverfügung. Dadurch können Sie bei­ spielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlän­ gernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vorliegen und mit einem Datum versehen sein. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Denn so können Sie festlegen, wer als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass IhremWillen entsprochen wird. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entschei­ dungen nicht mehr selbst treffen können, agiert diese Vertrauensperson in Ihrem Namen. Die Vor­ sorgevollmacht kann sich auf alle relevanten recht­ lichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizinischen Behandlung. Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden … © Robert Kneschke – Fotolia 26

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