Seniorenratgeber des Landkreises Neustadt an der Waldnaab

Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu auch bei Ihrer Pflegekasse eingehend zu informieren und beraten zu lassen. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleis­ ten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Hospiz Ein Hospiz begleitet schwerstkranke Menschen und deren Angehörige auf dem letzten Lebensweg. Erfahrenes Pflegepersonal, qualifizierte Hospiz­ begleiter, Ärzte, Therapeuten und Seelsorger küm­ mern sich um die Erhaltung der bestmöglichen und würdevollen Versorgung und Lebensqualität. Das Hospiz Sankt Felix ist eine Einrichtung des Malteser Hilfsdienstes e. V. und der Kliniken Nordoberpfalz AG. Hospiz Sankt Felix gGmbH Felixallee 9, 92660 Neustadt an der Waldnaab Telefon 09602 306 20-0 www.sankt-felix.de Des Weiteren ist auch eine Freistellung bis zu 3 Monate möglich für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase. ƒ ƒ Ankündigungsfrist: 10 Tage ƒ ƒ Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten. ƒ ƒ Möglichkeit der Beantragung eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben um einen Einkom­ mensverlust teilweise auszugleichen. ƒ ƒ Familienpflegezeit Arbeitnehmer haben die Möglichkeit ihre Arbeitszeit für maximal 24 Kalendermonate zu reduzieren (auf mindestens 15 Stunden/Woche), wenn sie einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen (§§ 2 und 3 Familienpflegezeitgesetz). ƒ ƒ Ankündigungsfrist: 8 Wochen ƒ ƒ Kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. ƒ ƒ Möglichkeit der Beantragung eines zinslosen Darlehens beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben um einen Einkommensverlust teilweise auszugleichen (www.bafza.de). ƒ ƒ Der Zeitraum für Pflege- und Familienzeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs­ geld, kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie unter: www.wege-zur-pflege.de © Givaga - Fotolia 25

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