Dein Weg in den Beruf Magazin für Ausbildung und Karriereperspektiven im Landkreis Neustadt an der Waldnaab

41 Checke deine Social-Media-Accounts Bewerbung per Post • Auf durchgängige Gestaltung achten. Der Einsatz von Schriftart und -größe, Unterstreichungen, Zei - lenabstände, Seitenrändern etc. – all das fügt sich zu einem Gesamtbild zusammen. • Keine lose Blattsammlungen verschicken. Auch Büroklammern nerven, da sich diese gerne mit anderen Papieren verhaken. • Unterlagen nicht einzeln in Prospekthüllen stecken. • Frisches Papier verwenden. Unterlagen, denen man ansieht, dass sie schon mehrfach unterwegs waren, machen keinen guten Eindruck. • Wenn du dich nicht gerade als Grafiker oder Desi - gner bewerben willst, solltest du es mit Farben und Effekten nicht übertreiben. • Foto nicht klammern. Am besten ist es, das Bild mit einem Klebestift aufzubringen. • Bewerbungsunterlagen nicht per Einschreiben. Nervt ebenfalls, wenn ein Unternehmen täglich den Empfang von mehreren Hundert quittieren muss. • Mit Amerikanismen nicht übertreiben! Gibt auch heute noch deutsche Unternehmen, die es gar nicht cool finden, wenn ein Bewerber zu viel „Denglisch“ speakt. • Richtlinie: 1,55 Euro Porto. Eine normale Bewer- bung sollte sich, in einen DIN-A4-Umschlag gesteckt, immer noch für 1,55 Euro Porto ver- schicken lassen. Wer schwerer gepackt hat, hat wahrscheinlich schon übertrieben – sofern nicht ausdrücklich mehr Unterlagen verlangt waren. Viele Arbeitgeber, die eine Bewerbung ernsthaft prü- fen, googeln auch einmal im Internet, um zusätzliche Infos über einen Kandidaten einzuholen. Zwangs- läufig stoßen sie auch auf deren Auftritte in sozialen Netzwerken. Darum solltest du dir diese vor einer Bewerbungs- phase nochmal ganz genau anschauen. Auf poli- tische oder religiöse Statements solltest du ganz verzichten, auch vorsichtig mit der Schilderung per- sönlicher Vorlieben und Meinungen sein. Fehltritte können dich auch nach Jahren noch einholen – das Internet vergisst nichts. Ältere Foreneinträge, hinter denen du vielleicht gar nicht mehr stehst, kannst du möglicherweise löschen lassen – rechtlich dazu verpflichtet sind die Betreiber aber nicht. Unmöglich sind abfällige Äußerungen über ehema - lige Arbeitgeber. Ebenso Partyfotos, auf denen du angetrunken posierst, leicht bekleidet bist oder obs- zöne Gesten machst. Vorteilhaft kann allenfalls sein, wenn es sich um Profile handelt, die auf dein ehren - amtliches Engagement oder auf Mitgliedschaften in gemeinnützigen Organisationen verweisen. Generell solltest du aber sehr vorsichtig mit Angaben persön- licher Daten sein. © NeONBRAND - unsplash.com

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