Stadt Norderstedt Seniorenwegweiser

Anhang Anhang PATIENTENVERFÜGUNG Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Voraus­ verfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärzt­ liche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maß- nahmen. Was genau unter einer Patientenverfügung zu ver­ stehen ist, richtet sich nach der jeweiligen (nationalen) Rechtsordnung. VORSORGEVOLLMACHT Ihre Angehörigen benötigen eine Vollmacht, wenn sie rechtswirksam für Sie handeln müssen, falls Sie es selbst einmal nicht mehr können. Zum Beispiel nach einem erlittenen Schlaganfall können Sie die täglichen Geschäfte (Bankkonto führen, Miete weiterzahlen usw.) nicht mehr selber erledigen. Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge! Wer kümmert sich um Ihre rechtlichen und persönlichen Belange, wenn Sie aus Alters- oder Krankheitsgründen dazu nicht mehr selbst in der Lage sein sollten? 52 Vorsorgeangelegenheiten: · Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung · Schenkung zu Lebzeiten · Testament/Erbvertrag · Gestaltung von Unternehmensnachfolge · Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer Nachlassangelegenheiten: · Erbfolge · Erbauseinandersetzung · Pflichtteilsansprüche · Testamentsvollstreckung · Nachlassabwicklung Berliner Allee 40 b · Ärztehaus am Herold-Center · 22850 Norderstedt · Tel. 040-534 11 0 · www.thun-steiner.de Thun, Steiner & Partner Rechtsanwälte Notare Steuerberater Mediatoren . t s p . – Rechtlich gut beraten –

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