Stadt Norderstedt Seniorenwegweiser

Anhang Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder andere nahe An­ gehörige sind nach dem Gesetz nicht automatisch als gesetzliche Vertreter vorgesehen. Ohne eine recht­ zeitige Vorsorge muss in diesem Fall daher zumeist die gerichtliche Bestellung eines Betreuers erfolgen. Zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung gibt Ihnen das Gesetz jedoch die Möglichkeit schon vor Eintritt des Vorsorgefalles eine Vertrauensperson als Ihren Bevollmächtigten zu bestimmen. Dies erfolgt durch Errichtung einer schriftlichen Vor­ sorgevollmacht. Der Bevollmächtigte ist durch die Vorsorgevollmacht in der Lage, Sie in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise bei Behördengängen, Bankgeschäften, Entscheidungen über ärztliche Eingriffe und Behandlungen etc. um­ fassend zu vertreten. Soll sich die Vollmacht auch auf Ihre Immobilienoder Rechte an Kapitalgesellschaften erstrecken, muss die Vorsorgevollmacht durch einen Notar errichtet werden. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht in den meis­ ten Fällen vermieden werden. Durch die Errichtung einer Patientenverfügung können Sie darüber hinaus für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre zukünftigen Behandlungswünsche an den behandelnden Arzt festlegen und dabei insbeson­ dere vorgeben, in welchen Situationen eine ärztliche Behandlung erfolgen oder nicht erfolgen soll. BETREUUNGSVERFÜGUNG Mit dieser Verfügung können Sie bereits heute ihre Wünsche und Vorstellungen festlegen, die später berücksichtigt werden müssen, wenn aufgrund einer Erkrankung durch das Amts- und Vormundschafts­ gericht eine Betreuung angeordnet wird. Sie können hier die Person selbst benennen, die später die Aufgabe der Betreuung übernehmen soll. Es besteht auch die Möglichkeit hier mehrere Personen einzutragen. Foto: Rainhold Hölting 53 Seit 5 Jahrzehnten für Sie da. Treuhandstelle für Dauergrabpflege Schleswig-Holstein GmbH Waisenhofstr. 44 | 24103 Kiel Tel.: 0431 / 9 35 35 www.dauergrabpflege-sh.de

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