Stadt Norderstedt Seniorenwegweiser

Allgemeine Informationen Sie können auch mit uns persönlich in den Sprech­ stunden ihre Fragen erörtern. Sie finden uns in der Rathauspassage Dienstag von 10.00 – 12.00 Uhr Donnerstag von 14.30 – 16.30 Uhr und in der Bücherei Glashütte am letzten Montag im Monat von 15.00 – 17.00 Uhr Wir reden mit – Wir stärken das Miteinander Durch das Rede- und Antragsrecht in den politischen Gremien der Stadt Norderstedt und desKreises Segeberg nehmen wir die Interessen der Senioren wahr. Wir wollen eine Stadt, in der sich alle Bürger wohl­ fühlen. Um unseren Anspruch für Mobilität, Teilhabe, Nachhaltigkeit und Integration zu stärken, sind wir sehr gut vernetzt. II. SOZIALE ANGELEGENHEITEN Stadt Norderstedt Amt für Familie und Soziales Rathausallee 50 22846 Norderstedt Telefon: 040 53595-425 Telefax: 040 53595-612 E-Mail: sozialamt@norderstedt.de SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG Jeder Mensch kann durch die verschiedensten Um­ stände in Not geraten. Sofern Sie sich in solchen Notlagen nicht selbst helfen können und die erforder­ liche Unterstützung nicht von anderen erhalten, gibt es Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Lebens­ unterhalt (Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung und anderes) sicherzustellen, kommen für Sie vor­ nehmlich „Leistungen der Grundsicherung im Alter“ in Betracht. Sozialhilfe kann auch in anderen Lebenslagen gewährt werden, z. B. bei Krankheit, für als blind aner­ kannte Personen, bei Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich bzw. in einemHeim oder in einer Kurzzeitpflege­ einrichtung. Verpflichtungen anderer Kostenträger – wie Kranken- oder Pflegekassen – haben allerdings Vorrang. Wir können hier nur einige Beispiele aufführen. Wenden Sie sich bitte in schwierigen Situationen rechtzeitig – ohne Scheu und Hemmungen – an den Fachbereich Sozialhilfe. Eine Beratung kostet nichts, hat aber schon oft geholfen, das Leben wieder hoffnungsvoller zu gestalten. Übrigens: Sozialhilfe ist kein Almosen. Auf die meisten Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. Unterhaltspflichtige Kinder werden nur selten in Anspruch genommen, bei der Grundsicherung im Alter nur bei einem Einkommen von über 100.000 Euro im Jahr. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fach­ bereich Sozialhilfe. Mit Ihren Ansprechpartnern werden Sie unter der Telefonnummer: 040 53595-425 verbunden. WOHNGELD Wohnen kostet Geld, oft zu viel für die, die ein ge­ ringes Einkommen haben. Deshalb gewährt die Stadt finanzielle Hilfen, das Wohngeld als Zuschuss zur Miete. Wer zumKreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. 6

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