Stadt Norderstedt Seniorenwegweiser

Allgemeine Informationen Wohngeld ist abhängig von: ■■ der Zahl, der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, ■■ der Höhe des Familieneinkommens, ■■ der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Wohngeld gibt es nur auf Antrag, den sowohl Mieter als auch Hauseigentümer stellen können. Anträge und nähere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich Soziales der Stadt Norderstedt. Mit Ihren Ansprech­ partnern werden Sie unter der Telefonnummer:040 53595-425 verbunden. RENTENANGELEGENHEITEN Für Fragen und Antragstellungen im Zusammen­ hang mit der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in 22846 Norderstedt, Rathaus­ allee 70. Telefon: 040 6505578-0 Telefax: 040 6505578-25555 E-Mail: beratungsstelle-in-norderstedt@drv-nord.de Die Öffnungszeiten sind: Montag: 08.00 – 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 16.30 Uhr Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr PARKAUSWEIS FÜRSCHWERBEHINDERTEMENSCHEN Schwerbehinderte Menschen können unter be­ stimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen („Behindertenpark­ plätze“) erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen. Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländernder Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekenn­ zeichneten Behindertenparkplätzen. Erhalten können diesen Ausweis Menschenmit außergewöhnlicher Geh­ behinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktions­ einschränkungen, sowie blindeMenschen (Merkzeichen „Bl“). Die entsprechenden Merkzeichen müssen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein. Sollte eine der Voraussetzungen erfüllt sein, kann bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen gestellt werden. Der Parkausweis ist kostenfrei. Ein Passbild, der Schwerbehinderten­ ausweis und der Personalausweis sind vorzulegen. Sofern eine starke Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt und die Voraussetzungen für einen blauen Parkaus­ weis nicht erfüllt sind, bestehen ebenfalls Möglichkeiten sich andere Parkerleichterungen ausstellen zu lassen. Diese berechtigen jedoch nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der örtlich zustän­ digen Straßenverkehrsbehörde. Stadt Norderstedt Amt für Ordnung und Bauaufsicht Fachbereich Verkehrsaufsicht und Beiträge Team Verkehrsaufsicht Zimmer 201 Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Telefon: 040 53595 -201/-299 7

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