Friedhöfe der Stadt Nordhausen

7 Die Rahmengesetzgebung lässt grundsätzlich eine sarglose Bestattung zu. Voraussetzung dafür ist auch die Zustimmung durch die örtliche Gesund- heitsbehörde. In Nordhausen gibt es keine nach Konfessionen (sunnitisch und schiitisch) getrennten Grababteilungen. Die muslimische Gemeinde über- nimmt die Grabpflege. Ehren-/Sondergrabstätten Auf Beschluss des Stadtrates werden Grabstätten zu Ehrengrabstätten ernannt, wenn sie einen histo- rischen Bezug zur Stadt Nordhausen haben oder allgemeines Kulturgut sind. Muslimische Bestattungen – Riten und rechtli­ che Rahmenbedingungen (ThürBestG) Der muslimische Bestattungsritus sieht einige Besonderheiten vor, die sich vom Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) unterscheiden: –– Islamische Grabfelder werden nicht direkt neben oder auf andersgläubigen Grabfeldern angelegt. –– Die Ausrichtung des Grabfeldes wurde im Beisein des Imams durchgeführt. –– Jungfräuliche Grababteilungen existieren meist nicht auf älteren Friedhöfen, sodass diese Anfor- derung nicht berücksichtigt werden kann. –– Beisetzung innerhalb von 24 Stunden: Laut (ThürBestG) müssen mindestens 48 Stunden zwischen Eintritt des Todes und der Beisetzung vergehen. Die Tagesfrist kann meistens nicht ein- gehalten werden, da die Bestattungspapiere noch nicht vorliegen. –– Waschungen sind grundsätzlich vorbehaltlich ent- sprechender Genehmigung durch das Gesund- heitsamt möglich; sie werden nicht auf dem Friedhof Nordhausen vorgenommen, sondern in der Moscheegemeinde. –– Totengebete finden kurz vor der Beerdigung im Freien unmittelbar am Grab statt. –– Der Leichenzug dient Angehörigen und Freunden als letzte Ehrerbietung. Der Leichnam wird im Ehren-/Sondergrabstätten Sarg zum Grab getragen und anschließend aus dem Sarg vor dem Grab herausgenommen. –– Die Bestattung findet ohne Sarg, den Leichnam lediglich in Tuch gehüllt, in einem Erdgrab statt. –– Der Körper wird dabei auf der rechten Seite lie- gend mit dem Gesicht gen Mekka ausgerichtet. –– Die Angehörigen lassen eigenständig den Leich- nam hinab.

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