Friedhöfe der Stadt Nordhausen

Partnerhain mit Vormerkung (halbanonym) Urnenhaine mit Vormerkung (Partnerstele) und Verlän- gerung der Pflegejahre werden innerhalb der Ruhezeit mit Nutzungsbeschränkungen vergeben. Die Nutzung muss jeweils verlängert werden, bis die zweite Beiset- zung der Urne erfolgt ist. Nach Beisetzung der zweiten Urne und Einhaltung der Ruhezeit erlischt das Nut- zungsrecht an der Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhe- zeit sind keine weiteren Beisetzungen möglich. Erdhain – Gemeinschaftsanlage für Erdbe­ stattungen mit Namensnennung (halbanonym) Die Gemeinschaftsanlage ist ein Grabfeld, auf dem mehrere Erdbestattungen vorgenommen werden. Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt. Es werden Grabplatten mit den Namen der Verstorbenen ebenerdig aufgelegt. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Der Bestattungsplatz wird auf dem Grabfeld von der Friedhofsverwaltung vergeben. Die Erdbestattung wird analog einem Erdbegräbnis durchgeführt. Baumhain – Gemeinschaftsanlage für Urnenbei­ setzungen mit Namensnennung (halbanonym) Die Gemeinschaftsanlage dient nach Bestimmung durch den Friedhofsträger der namentlichen Bei- setzung von Urnen. Es wird die Urne fortlaufend ohne Vormerkung im Baumbereich beigesetzt. Der Baumstandort wird von dem Friedhofsträger gestaltet und gepflegt. Es werden Grabtafeln mit mehreren Namen der Verstorbenen aufgelegt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Es ist generell kein Grab- schmuck auf der Stelle und im Umfeld der baum­ umgrenzenden Flächen erlaubt. Beschreibung der Grabarten Erd- und Urnenreihengrabstätten Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestat- tungen und Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. In jeder Rei- hengrabstätte darf nur eine Bestattung/Beisetzung erfolgen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist ausgeschlossen. Erd- und Urnenwahlgrabstätten Wahlgrabstätten sind Grabstätten, bei denen der Wiedererwerb eines Nutzungsrechtes auf Antrag, unabhängig von einer Bestattung/Beisetzung um weitere Jahre verlängert werden kann und deren Lage im Einvernehmen mit dem Bestattungspflich- tigen/Nutzungsberechtigten bestimmt wird. Je nach Grabstätte können mehrere Beisetzungen möglich sein und die Grabstellennutzungszeit kann bis zur Einhaltung der Ruhefrist, die über das bereits verlie- hene Nutzungsrecht hinausgeht, um weitere Jahre verlängert werden. Urnenwahlgrabstätten für 2 Urnen Bei der Grabart können sich die Hinterbliebenen für ein Urnenwahlgrab für 2 Urnen entscheiden. Die Ruhezeit beträgt je Urne 20 Jahre. Nach Beisetzung der zweiten Urne und Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit ist eine Verlängerung des Nutzungsrech- tes nicht weiter möglich. Die Gräber können indivi- duell gestaltet werden. UGA – Gemeinschaftsanlage für Urnenbeisetzungen (anonym) Die Gemeinschaftsanlage für Urnenbeisetzungen ist ein Grabfeld für anonyme Beisetzungen von Urnen. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Das Grabfeld wird von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt. Die Beisetzung erfolgt nach Bedarf gemeinschaft- lich und anonym. Bestattung von Fehlgeburten (Schmetterlingskinder) Fehlgeburten (nach § 31 Abs. 3 Personenstandsver- ordnung – PStV) können auf Antrag kostenfrei auf eine bestehende Erdwahlgrabstätte oder auf eine dafür vorgesehene Grabanlage (Schmetterlingskin- der) beigesetzt werden. Die Beisetzung erfolgt in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und den ehrenamtlichen Vertragspartnern. EGA – Gemeinschaftsanlage für Erdbestattun­ gen (anonym) Die Gemeinschaftsanlage für Erdbestattungen ab vollendetem 6. Lebensjahr ist ein Grabfeld für ano- nyme Bestattungen. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Das Grabfeld wird einheitlich von der Friedhofsver- waltung angelegt und gepflegt. Urnenhain – Gemeinschaftsanlage für Urnenbei­ setzungen mit Namensnennung (halbanonym) Die Gemeinschaftsanlage dient nach Bestim- mung durch den Friedhofsträger der namentlichen Beisetzung. Die Grabanlagen werden von der Fried- hofsverwaltung angelegt und mit einem Grabmal für die Namen der Verstorbenen versehen und gepflegt. Die Wahl der richtigen Grabstätten 6

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