Wegweiser für Senioren der Stadt Oberhausen

Die Pflegeberatung informiert über: • individuelle Möglichkeiten der häuslichen Versorgung • ambulante Pflegedienste und deren Leistungsspektrum • Unterstützung der eigenen Haushaltsführung • Inhalte des Pflegeversicherungsgesetzes • Pflegehilfsmittel • Notrufsysteme • Tages-, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege Des Weiteren leistet die Pflegeberatung Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen Ihrer Pflegekasse, berät im Vorfeld über die Begutachtungskriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und ist behilflich bei Widerspruchsverfahren. Im Bedarfsfall werden Hausbesuche durchgeführt. Vorab können Sie sich im Internet unter www.pflege-ob.de informieren. Pflegesachgebiet (Tel.: 02 08/8 25-4101) Sozialrathaus Essener Straße 53, 46047 Oberhausen Sprechzeiten nach Terminvereinbarung Häusliche Pflegeleistungen (Beratung und Antragstellung: Tel.: 02 08/8 25-4101, -4102, -4104, -4105) Pflegeleistungen sind grundsätzlich bei den Pflegekassen zu beantragen. Reichen diese ab Pflegegrad 2 nicht aus oder werden nicht gewährt, weil Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind, können bei Bedürftigkeit Leistungen im Rahmen von Sozialhilfe gewährt werden. Personen mit Unterstützungsbedarf bei den hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die nicht pflegebedürftig sind oder deren Pflegeleistungen in Pflegegrad 1 nicht ausreichen, können Hilfen zur Weiterführung des Haushalts nach den Vorschriften des Sozialhilfegesetzes erhalten. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Pflegesachgebiet. ©M.Dörr &M.Frommherz - stock.adobe.com I. Stadtverwaltung Oberhausen Anlaufstellen für ältere Menschen 13

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