Planen, Bauen und Wohnen in Oberhausen

44 Informationen zum Planungsrecht Informationen zum Planungsrecht Neben der Zulässigkeit im Sinne der Bauordnung NRWmuss ein Bauvor- haben auch den planungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Liegt ein Bebauungsplan vor, darf es den verbindlichen Festsetzungen nicht widersprechen. In Gebieten, in denen kein Bebauungsplan besteht, muss sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird im Folgenden beschrieben. Bebauungsplanverfahren Bebauungspläne sind ein Instrument zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Dabei geht es um so wichtige Dinge wie Umweltschutz, Naturschutz und Denkmalpflege, sinnvoll gegliederte Wohngebiete, den Erhalt unserer gewachsenen Ortskerne und deren behutsame Weiterentwicklung, die Förderung der heimischen Wirtschaft oder die Freiräume für Erholung und Sport. In Bebauungsplänen werden Ent- wicklungsvorstellungen für einzelne Bereiche verbindlich festgelegt. Die Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und haben nach diesem Beschluss den Charakter eines Ortsgesetzes. Da durch Bebauungspläne wich- tige Lebensbereiche und Interes- sen aller Bürgerinnen und Bürger betroffen sein können, gibt es zur Aufstellung von Bebauungsplänen ein förmliches Verfahren, in dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wichtiges Element darstellt . Um Ihnen die Beteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu erleichtern, wird das Verfahren mit den Beteiligungsmöglichkeiten nachfolgend erläutert: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die Bürgerinnen und Bürger wer- den frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösun- gen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Dies geschieht bei der Stadt Ober- hausen in der Regel durch eine 14-tägige Auslegung der Planungs- unterlagen und bei Planungen von erheblicher Bedeutung zusätzlich mit einer Bürgerversammlung. Zur Bürgerversammlung lädt die zustän- dige Bezirksvertretung über Hand- zettel und eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Oberhausen ein. In der Bürgerversammlung wer- den die Planungsabsichten einge- hend dargestellt. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung zur Planung äußern, Kritik vorbringen oder eigene Wünsche einbringen. Die Planunterlagen können Sie im Fachbereich 5-1-40 im Technischen Rathaus in Sterkrade, in der zustän- digen Bezirksverwaltungsstelle und im Internet (https://www.o-sp.de/ oberhausen/plan/auslegung.php) einsehen und sich erläutern lassen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zum Planungskonzept vorbringen. Parallel zu diesem Verfahrensschritt werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme zur Planung gebeten. Öffentliche Auslegung Nach Würdigung aller in der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gegebenen Hinweise und Anregun- gen sowie der eingeholten Stellung- nahmen der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange wird ein konkreter Plan erarbeitet, der nach dem Beschluss des Rates öffentlich ausgelegt wird. Während der öffentlichen Auslegung können die Bürgerinnen und Bürger über- prüfen, wie ihre bisherigen Anmer- kungen in der Planung berücksich- tigt worden sind. Es besteht die Möglichkeit, erneut Stellungnah- men einzureichen. Auslegungsfrist und Auslegungsor t werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut gehört. Satzungsbeschluss (Inkrafttreten) Die öf fentlichen und privaten Belange sind vom Rat der Stadt abschließend gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Nach dem Abwägungsprozess beschließt der Rat den Bebauungs- plan als Satzung. Diejenigen, die sich während der Beteiligungsverfahren zu der Planung geäußert haben, werden über die Entscheidung des Rates schriftlich informiert. Mit Veröffentlichung des Satzungs- beschlusses im Amtsblatt tritt der Bebauungsplan in Kraft und liegt ständig im Fachbereich 5-1-40 (Sterkrade, Technisches Rathaus) zur Einsichtnahme aus. Die Bebauungspläne sind auch unterdemLink: https://www.o-sp.de/ oberhausen/start.php abrufbar.

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