Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

9 II Finanzielle Hilfen/ gesetzliche Sozialleistungen ` ` Grundsicherungsleistungen (SGB XII) Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dau­ erhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen. Angehörige (Eltern oder Kinder) sind erst bei einem Jahres­ einkommen vonmehr als 100.000 € unterhaltspflichtig. Dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen sind Nachweise zu allen Einkünften, Vermögen und Aufwendungen des Hilfe­ suchenden beizufügen. ` ` Weitere Leistungen nach dem SGB XII Auch Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherungs­ leistungen haben, können in bestimmten Bedarfssituatio­ nen Hilfen durch das SGB XII erhalten (Hilfe in besonderen Lebenslagen): • Hilfe zum Leben • Hilfen zur Gesundheit • Hilfen zur Pflege • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Information und Antragstellung: Geschäftsbereich II – Bürgerdienste Bergisch Gladbacher Straße 2 Frau Just, Telefon: 02202 710130 E-Mail: just@odenthal.de Frau Breuer, Telefon: 02202 710158 E-Mail: breuer@odenthal.de Sozialleistungen sind grundsätzlich nachrangig, was bedeu­ tet, dass zuerst die Leistungen anderer möglicher vorrangiger Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeld, Unterhaltsansprüche) geprüft werden müssen. ` ` Gebührenermäßigung oder -befreiung für Rundfunk und Fernsehen Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Leistungenwie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Blindenhilfe erhält, kann sich mit einem Nachweis von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „RF“ zahlen monatlich nur 5,99 €. Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin befreit. Antragstellung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Antragsformulare erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Odenthal. ` ` Telefongebührenermäßigung Sind Sie von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Vergünstigungen im Tele­ fondienst der Telekom. Anträge auf Ermäßigung erhalten Sie bei der Telekom (Telekom-Kundenberatung, Telefon: 0800 3302202) oder im Telekomladen. Antragstellung: Telekom Deutschland GmbH Kundenservice, 53171 Bonn © Getty Images/iStockphoto IV HILFSANGEBOTE VI BETREUUNGEN, VOLLMACHTEN VII AKTIV IM ALTER II FINANZIELLE HILFEN/ GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN

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