Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

10 ` ` Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststel­ lung des Grades der Behinderung stellen. Sind die Anspruchs­ voraussetzungen erfüllt, stellt die Kreisverwaltung Bergisch Gladbach einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und vergebenenMerkmalen zu Nach­ teilsausgleichen führt. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Gesundheitsdienste Schwerbehindertenausweise An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 136240 E-Mail: schwerbehindertenausweis@rbk-online.de ` ` Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Die Beratungsstelle berät bei Fragen zu Leistungen der Reha­ bilitation und Hilfen fürMenschenmit Behinderung. Oft ist es schwierig, die Sozialgesetzgebung zu durchschauen, und es wird Hilfe bei der Klärung und Realisierung von Ansprüchen benötigt. Die Beratungsstelle informiert, berät, koordiniert und vermittelt Hilfen. Ansprechpartnerinnen: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Hilfen für Menschen mit Behinderungen Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach Frau Grimm, Telefon : 02202 136776 Frau Riemer, Telefon: 02202 136471 E-Mail: hilfe-fuer-menschen-mit-behinderung@rbk-online.de ` ` Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Hilfen für Menschen mit Behinderungen Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach Frau Hettich, Telefon: 02202 136470 E-Mail: marianne.hettich@rbk-online.de ` ` Parkausweis für Behindertenparkplätze Personen mit dem Vermerk aG (außergewöhnliche Gehbe­ hinderung) oder dem Vermerk Bl (blind) im Schwerbehin­ dertenausweis erhalten einen Parkausweis, der zur Nutzung der Behindertenparkplätze berechtigt. Personen ohne den Vermerk aG in ihrem Schwerbehindertenausweis können einen Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung stellen. ` ` Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemesse­ nen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lasten­ zuschuss zu den Aufwendungen für denWohnraumgeleistet. Wohngeld kann von Odenthaler Bürgern im Rathaus der Stadt Burscheid beantragt werden. Es sind Nachweise über Monatseinkommen und Wohnungskosten erforderlich. Wohngeld kann von Mietern (auch Heimbewohnern) sowie von Eigentümern beantragt werden. Über die Voraussetzun­ gen informiert Sie die Wohngeldstelle. Information und Antragstellung: Frau Schwarze (Buchstabe A – K) Rathaus Burscheid, 3. OG, Zi. 3.10 Telefon: 02174 670-353 E-Mail: s.schwarze@burscheid.de Frau Schumacher (Buchstabe L – Z, Selbstständige und Eigentümer) Rathaus Burscheid, 3. OG, Zi. 3.07 Telefon: 02174 670-352 E-Mail: g.schumacher@burscheid.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. und Fr. 08.15 – 12.00 Uhr sowie Mo. 14.00 – 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung ` ` Wohnberechtigungsschein Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in Wohnungen ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Information und Antragstellung: Geschäftsbereich II – Bürgerdienste Bergisch Gladbacher Straße 2 Frau Röttger, Telefon 02202 710133 E-Mail: roettger@odenthal.de ` ` Befreiung von der Zuzahlung für Arzneimittel Die gesetzliche Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt maximal zwei Prozent der Jahresbruttoeinnahmen. Bei nachgewiese­ ner chronischer Erkrankung ist die Zuzahlung auf ein Prozent reduziert. Eine Befreiung von den darüber hinausgehenden Zuzahlungen ist bei der jeweiligen Krankenversicherung zu beantragen unter Vorlage aller Zuzahlungsquittungen eines Jahres. Sie wird jeweils für ein Jahr gewährt. III PFLEGEVERSICHERUNG II FINANZIELLE HILFEN/ GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN ALLGEMEINES I BERATUNG UND INFORMATION

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