Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser
11 wird das Blindengeld nicht als einzusetzendes Vermögen berücksichtigt. Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, pri vaten Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, wird das Blin dengeld um 170,64 € (Pflegegrad 2) bzw. 158,05 € (Pflege grade 3 bis 5) gekürzt. Diese Anrechnungsregelung hat der Gesetzgeber getroffen, weil der durch die Blindheit bedingte Mehraufwand teilweise bereits durch die Pflege- und Betreu ungsleistungen abgedeckt wird. Information und Antragstellung: Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich Sozialhilfe II 50663 Köln Telefon: 0221 8090 ` ` Soziale Entschädigung Diese Leistungen richten sich an Kriegsopfer, deren Ange hörige und Hinterbliebene, aber auch an Opfer von Gewalt taten, an impfgeschädigte Menschen, an Personen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes arbeiten sowie an Häftlinge aus der ehemaligen DDR. Information und Antragstellung: Landschaftsverband Rheinland LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung Telefon: 0221 809 5400 E-Mail: ser@lvr.de Eine Ausnahmegenehmigung wird erteilt, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Informationen und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Sachgebiet Verkehrslenkung Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 132259 ` ` Fahrdienst für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Der Fahrdienst kann von Menschen genutzt werden, die über einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) verfü gen. Die Leistung wird auf Antrag gewährt, wenn das Ein kommen und Vermögen bestimmte Einkommensgrenzen (§ 85 SGB XII) nicht überschreiten. Für die Fahrten sind dann vom Rheinisch-Bergischen Kreis anerkannte Fahr dienstpartner zu nutzen. Eine entsprechende Liste wird den Fahrdienstberechtigten von der Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Hilfen für Menschen mit Behinderungen Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 132830 ` ` Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen/ gehörlose Menschen Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwer hörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingtenMehraufwendungen eine Hilfe von 77,00 € monatlich. Die Leistung ist unabhängig vom Einkom men. Hochgradig Sehbehinderte, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent aufweist, erhalten auf Antragstellung ebenfalls 77,00 €. ` ` Blindengeld Wenn Sie auf dembesseren Auge nicht mehr als zwei Prozent sehen, können Sie Blindengeld beantragen. Blinde Erwach sene unter 60 Jahren erhalten in NRWein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 717,07 €, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten 395,15 €, für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, beträgt das Blindengeld 473,00 € (Stand 01.07.2018). Wenn Sie zusätzlich Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder in einem Pflegewohnheim leben, wird das Blindengeld gekürzt. Blindengeld wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, © colourbox.de IV HILFSANGEBOTE V WOHNEN IM ALTER VI BETREUUNGEN, VOLLMACHTEN VII AKTIV IM ALTER
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