Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

13 (z. B. Angehörigen, Verwandten, Bekannten, Nachbarn) selbst organisieren. Damit können sie die Pflegehilfe vergüten. Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 316 € Pflegegrad 3 545 € Pflegegrad 4 728 € Pflegegrad 5 901 € 2. Pflegesachleistung Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistung, wenn die Grundpflege (z. B. Körperpflege, An- und Ausziehen, Mobili­ sation), hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder Betreu­ ungsleistungen durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Der Pflegedienst rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 689 € Pflegegrad 3 1298 € Pflegegrad 4 1612 € Pflegegrad 5 1995 € digkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Sie können körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen auf Dauer oder voraus­ sichtlich für mindestens sechs Monate nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in den nachfolgenden sechs Bereichen 1. Mobilität (überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig): z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches, Treppensteigen, Umsetzen 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Fähigkeit größtenteils vorhanden, in geringem Maße vorhanden, nicht vorhanden): z. B. zeitliche und örtliche Orientierung, Erinnern, Verstehen von Sachverhalten, Erkennen von Risiken und Gefahren 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (ein­ mal bis dreimal innerhalb von zwei Wochen, zweimal bis mehrmals wöchentlich, täglich): z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 4. Einzelpunkte im Bereich der Selbstversorgung (über­ wiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig): z. B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Bewältigen von Folgen einer Inkontinenz 5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf ärztlich angeordnete behand- lungspflegerische und therapeutische Maßnahmen (erforderliche Hilfe pro Tag, pro Woche, pro Monat): z. B. Medikation, Injektionen, körpernahe Hilfsmittel, Verband­ wechsel und Wundversorgung, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, das Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder thera­ piebedingter Verhaltensvorschriften 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (überwiegend selbstständig, überwiegend unselbststän­ dig, unselbstständig): z. B. Gestaltung des Tagesablaufs, soziale Kontakte, Beschäftigung Die Einzelergebnisse der gutachterlichen Einschätzung wer­ den nach festgelegten Berechnungsregeln summiert und gewichtet. Der daraus entstehende gewichtete Punktwert wird in eine fünfstufige Skala, die das Ausmaß der Beein­ trächtigung widerspiegelt, als Pflegegrad zugeordnet. ` ` Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegekasse werden grundsätzlich auf Antrag gewährt. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Pflegekasse. 1. Pflegegeld Pflegebedürftigen wird bei häuslicher Pflege Pflegegeld ausgezahlt, wenn sie die Pflege mithilfe von Ehrenamtlichen IV HILFSANGEBOTE V WOHNEN IM ALTER VI BETREUUNGEN, VOLLMACHTEN VII AKTIV IM ALTER Mein Leistungsspektrum: Unterstützung im Alltag Gesellschaft leisten, Gespräche führen, Zuhören, Spazieren gehen Freizeit gestalten Begleitung zu Behörden, Ärzten, etc. Unterstützung in Gesundheits-, Ernährungsfragen und Behördenangelegenheiten Korrespondenz aller Art Verhinderungspflege Soziale Kontakte (wieder-)organisieren Anleitung im Umgang mit modernen Medien Organisation weiterer Hilfen, Handwerker, Friseur etc., Organisation von Feierlichkeiten Entlastung von pflegenden Angehörigen Qualifizierte Demenzbegleitung MitgliedderBundesvereinigungder Senioren-AssistentenDeutschlande.V.(BdSAD ) Seniorenassistenz Ute Fliegen zertifizierte Seniorenassistentin nach dem Plöner Modell anerkannt nach § 45 a SGB XI – zugelassen nach AnFöVO Kostenübernahme durch Krankenkassen möglich! In der Follmühle 33 51519 Odenthal Tel.: 0 22 02 / 97 97 43 Mobil: 01577 / 6 32 36 27 E-Mail: info@seniorenassistenz-fliegen.de www.seniorenassistenz-fliegen.de

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