Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

14 Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann den nicht für den Bezug von Sachleistungen genutzten Betrag – maxi­ mal aber 40 Prozent des hierfür vorgesehenen Leistungsbe­ trags – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungs­ angebote verwenden. Kontaktdaten von Dienstleistern niedrigschwelliger Betreu­ ungsangebote erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 4. Soziale Absicherung der Pflegeperson Übt eine Pflegeperson regelmäßigmindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zweimal pro Woche die Pflege durch und ist nicht mehr als 30Wochenstunden erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung auf Antrag Beiträge zur Rentenversi­ cherung und Arbeitslosenversicherung. Eine Zusammenrech­ nung von Pflegetätigkeiten unter zehn Stunden bei mehreren Pflegebedürftigen ist möglich. Ebenfalls ist die Pflegeperson kostenfrei unfallversichert. 5. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Famili- enpflegezeit, Pflegekurse für pflegende Angehörige Häufig sehen sich berufstätige Angehörige relativ kurzfristig einer Pflegesituation gegenüber, die ein rasches Handeln erfordert (z. B. bei Krankenhausentlassung des nahen pfle­ gebedürftigen Angehörigen oder wenn sich der Gesundheits­ zustand akut verschlechtert). Um die Pflege organisatorisch sichern zu können, hat ein naher Angehöriger ein Recht auf eine zehntägige Auszeit vom Beruf. Der Lohnausfall wird als Pflegeunterstützungsgeld (max. 90 Prozent des Nettover­ dienstes) durch die Pflegekasse des Pflegebedürftigen nach Antragstellung gezahlt. Der Angehörige muss die Arbeitsver­ hinderung und deren Dauer seinemArbeitgeber unverzüglich mitteilen und eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit vorlegen. Berufstätige, die ihren nahen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen oder diesen in der letzten Phase des Lebens begleiten möchten, haben dieMöglichkeit einer Pflegezeit in Form einer unbezahlten vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit für längstens sechs Monate. Ein Rechtsanspruch besteht aber nur gegen­ über Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Pfle­ gebedürftigkeit muss dem Arbeitgeber gegenüber nachge­ wiesen werden. Der Freistellungsbeginn ist demArbeitgeber zehn Tage vorher schriftlich anzukündigen. Umdie bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu ermög­ lichen, können Beschäftigte mit dem Arbeitgeber vereinba­ ren, ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stun­ den in Form einer Familienpflegezeit zu reduzieren. Ein Rechtsanspruch besteht aber nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Ein zinsloses Darlehen für Pflegezeit oder Familienpflegezeit kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst (z. B. Medikamentenkontrolle, Wundversorgung, Messen von Blut­ druck oder Blutzucker, Setzen von Spritzen) wird vomHausarzt verordnet und über die Krankenversicherung finanziert. Adressen der ambulanten Pflegedienste imRheinisch-Bergi­ schen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. Eine Kombination von Sach- und Geldleistung ist möglich. 3. Zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag Mit dieser Leistung werden insbesondere für Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung geschaffen und für Betroffene aktivierende und qualitätsgesicherte Betreu­ ungsangebote zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Beträge werden nicht bar ausgezahlt, sondern anhand eingereichter Rechnungen für anerkannte niedrigschwellige Betreuungs­ angebote (z. B. Gruppenangebote, stundenweise Einzelbe­ treuungsangebote) oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Tages- oder Kurzzeitpflege verrechnet. Es können bis zu 125 €/Monat in Anspruch genommen werden. Wer seinen Anspruch auf ambulante © colourbox.de III PFLEGEVERSICHERUNG ALLGEMEINES I BERATUNG UND INFORMATION II FINANZIELLE HILFEN/ GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN 24h-Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause Legal. Fürsorglich. Zuverlässig. + Persönliche Beratung: Tel. 02204-7675661 PROMEDICA PLUS Rhein-Berg Süd Andreas Stammler Parkstraße 86 | 51427 Bergisch-Gladbach rhein-berg-sued@promedicaplus.de www.promedicaplus.de/rhein-berg-sued

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