Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

17 12. Private Pflegevorsorge Ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung kann jeder eine private Zusatzversicherung mit einem staatlichen Zuschuss von 60 € im Jahr abschließen, solange der Versi­ cherungsbeitrag mindestens 120 € jährlich beträgt. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen. Die Versiche­ rungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen. ` ` Leistungen nach dem SGB XII bei häuslicher Pflege Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Da es sich um eine „Teilkaskoversicherung“ handelt, decken sie nicht immer die Kosten für den tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Um Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung sicherzustellen, muss dann eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden. Reichen die eigenen Mittel zur Finanzierung zusätzlicher notwendiger Hilfen nicht aus, können ergänzende Leistungen („ambulante Hilfen zur Pflege“) beantragt werden. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Refrather Weg 28 + 30, 51469 Bergisch Gladbach Herr Oberheim, Telefon: 02202 136646 E-Mail: ambulantehilfen@rbk-online.de Diese Anschubfinanzierung ist bis zu einem für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtgeldvolumen oder aber zeitlich begrenzt. Kontaktdaten der bestehenden ambulant betreuten Wohn­ gruppen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 11. Stationäre Pflege Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich und stationäre Pflege erforderlich, erhält der Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegeversicherung. Von den Tagesentgelten, die stationäre Pflegeeinrichtungen berechnen, übernehmen die Pflegekassen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen bis zum Höchstbetrag. Pflegegrad 1 125 € Pflegegrad 2 770 € Pflegegrad 3 1.262 € Pflegegrad 4 1.775 € Pflegegrad 5 2.005 € Die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckten Kosten der Heimpflege (Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Ausbildungsumlage, Taschengeldpau­ schale) werden finanziert durch: • monatliches Einkommen • eigenes Vermögen (Sparguthaben, Immobilien usw.) • Pflegewohngeld (Kann vom Heimbewohner/Bevollmäch­ tigten oder Betreuer beantragt werden, wenn das Vermö­ gen weniger als 10.000 € für Alleinstehende bzw. 15.000 € für Eheleute beträgt. Davon können die Investitionskosten finanziert werden.) Wenn Einkommen, Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld die Kosten nicht decken, kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises gestellt werden. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Hilfen für pflegebedürftige Menschen Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 13-0 Adressen der stationären Einrichtungen im Rheinisch-Bergi­ schen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. © Photographee.eu - stock.adobe.com IV HILFSANGEBOTE V WOHNEN IM ALTER VI BETREUUNGEN, VOLLMACHTEN VII AKTIV IM ALTER

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