Älter werden in Odenthal Seniorenwegweiser

16 Kontaktdaten der Tagespflegeeinrichtungen im Rheinisch- Bergischen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 10. Ambulant betreute Wohngruppe Pflegebedürftige, die regelmäßig mindestens zu dritt in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 € monatlich zusätzlich. Vorausset­ zung ist, dass in der ambulant betreuten Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeit verrichtet. Die Pflege- und Betreuungs­ leistungen müssen frei wählbar sein. Pflegebedürftigen, die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, wird für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung neben dem Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maß­ nahmen (s. dort) einmalig ein Betrag von bis zu 2.500 € gewährt. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 € begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberech­ tigten aufgeteilt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zu stellen. Die Pfle­ gekassen zahlen den Förderbetrag aus, wenn die Gründung einer ambulant betreutenWohngruppe nachgewiesen wird. 9. Tagespflege Die Tagespflege soll dazu beitragen, dem Pflegebedürfti­ gen den Verbleib im gewohnten Umfeld, solange es irgend machbar ist, zu ermöglichen. Tagsüber erfolgt die Betreu­ ung des Pflegebedürftigen in einer Tagespflege-Einrichtung, ansonsten wird er im häuslichen Umfeld betreut. Es gibt Fahrdienste, die den Pflegebedürftigen morgens abholen und am Nachmittag wieder nach Hause zurückbringen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die pflegebeding­ ten Aufwendungen sowie für soziale Betreuung und medizi­ nische Behandlungspflege imRahmen gesetzlich bestimmter Höchstbeträge je Kalendermonat in Abhängigkeit vom Pfle­ gegrad. Die Leistungen der Tagespflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 689 € Pflegegrad 3 1.298 € Pflegegrad 4 1.612 € Pflegegrad 5 1.995 € © colourbox.de III PFLEGEVERSICHERUNG ALLGEMEINES I BERATUNG UND INFORMATION II FINANZIELLE HILFEN/ GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN Hermann-Löns-Straße 37 a · 51469 Bergisch Gladbach Telefon 02202/9278814 Besondere Leistungen: • Palliativpflege • Pflegeüberleitung • Pflegegutachten • Pflegeberatung • Pflegeschulen • Hauswirtschaft • Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI Kostenloser Service: • Hausnotruf • Vermittlung von - Essen auf Rädern - Frisör und Fußpflege - Sanitätshäusern - Selbsthilfegruppen - zum Hospiz • Betreuung und Beratung in finanziellen Fragen Ambulante Krankenpflege Tanja Strauch Bensberger Straße 135 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202/9642529 Telefax: 02202/9642528 Mobil: 0173/9502673 info@krankenpflege-strauch.de www.krankenpflege-strauch.de Einzugsgebiete: Bergisch Gladbach, Bechen, Bensberg, Frankenforst, Herkenrath, Moitzfeld, Neschen, Odenthal, Paffrath, Refrath, Scheuren, Schildgen Ein Bedürfnis des Menschen ist es, so lange wie möglich selbstständig alleine, mit seinem Partner oder seiner Familie in Würde leben zu können. Da werden Hände sein, die dich tragen, und Arme, in denen du sicher bist, und Menschen, auf die du dich verlassen kannst!

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