Älter werden in Odenthal

10 II Finanzielle Hilfen/gesetzliche Sozialleistungen II Finanzielle Hilfen/ gesetzliche Sozialleistungen Grundsicherungsleistungen (SGB XII) Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dau­ erhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, wenn sonstiges Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen. Angehörige (Eltern oder Kinder) sind erst bei einem Jahres­ einkommen vonmehr als 100.000 € unterhaltspflichtig. Dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen sind Nachweise zu allen Einkünften, Vermögen und Aufwendungen des Hilfe­ suchenden beizufügen. Information und Antragstellung: Geschäftsbereich II – Bürgerdienste Bergisch Gladbacher Straße 2 Frau Breuer, Telefon: 02202 710-158 E-Mail: breuer@odenthal.de Frau Brodde, Telefon: 02202 710-130 E-Mail: brodde@odenthal.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:30 Uhr sowie Di. und Do. 14:00 – 16:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Weitere Leistungen nach dem SGB XII Auch Personen, die keinen Anspruch auf Grundsicherungs­ leistungen haben, können in bestimmten Bedarfssituationen Hilfen durch das SGB XII erhalten. Diese sind: • Hilfe zur Gesundheit (Kapitel 5) • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Kapitel 8) • Hilfe in anderen Lebenslagen (Kapitel 9) Sozialleistungen sind allerdings grundsätzlich nachrangig, was bedeutet, dass zuerst die Leistungen anderer möglicher vorrangiger Leistungsträger (z. B. Krankenkasse, Pflegekasse, Wohngeld, Unterhaltsansprüche) geprüft werden müssen: Information und Antragstellung: Amt für Soziales und Inklusion Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: ambulantehilfen@rbk-online.de Herr Oberheim, Telefon: 02202 13-6646 Frau Frohn, Telefon: 02202 13-6480 Herr Schommer, Telefon: 02202 13-2353 Frau Schnepper, Telefon: 02202 13-6479 Gebührenermäßigung oder -befreiung für Rundfunk und Fernsehen Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Blindenhilfe erhält, kann sich mit einem Nachweis von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „RF“ zahlen monatlich nur 5,99 €. Taubblinde (Merkzeichen „TBl“ oder „Bl“ und „Gl“) sind von der Gebühr weiterhin befreit. Antragstellung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Odenthal. Telefongebührenermäßigung Sind Sie von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Vergünstigungen im Tele­ fondienst der Telekom. Anträge auf Ermäßigung erhalten Sie bei der Telekom (Telekom-Kundenberatung, Telefon: 0800 3302202) oder im Telekomladen. Antragstellung: Telekom Deutschland GmbH Kundenservice, 53171 Bonn Wohngeld Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemesse­ nen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lasten­ zuschuss zu den Aufwendungen für denWohnraumgeleistet. Es sind Nachweise über Monatseinkommen undWohnungs­ kosten erforderlich. Wohngeld kann von Mieterinnen und Mietern sowie von Eigentümerinnen und Eigentümern bean­ tragt werden. Über die Voraussetzungen informiert Sie die Wohngeldstelle. Information und Antragstellung: Geschäftsbereich II – Bürgerdienste Bergisch Gladbacher Straße 2 Frau Breuer, Telefon: 02202 710-158 E-Mail: breuer@odenthal.de Frau Brodde, Telefon: 02202 710-130 E-Mail: brodde@odenthal.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:30 Uhr sowie Di. und Do. 14:00 – 16:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

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