Älter werden in Odenthal

11 II Finanzielle Hilfen/gesetzliche Sozialleistungen ihrer Krankenkasse unter Vorlage aller Zuzahlungsquittun­ gen eines Jahres eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Erst dann bekommen sie gegebenenfalls einen Bescheid darüber erteilt, dass sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzah­ lungen mehr leisten müssen. Bei nachgewiesener chroni­ scher Erkrankung ist die Belastungsgrenze der (Familien-) Jahresbruttoeinnahmen auf ein Prozent reduziert. Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können einen Antrag auf Feststel­ lung des Grades der Behinderung stellen. Sind die Anspruchs­ voraussetzungen erfüllt, stellt die Kreisverwaltung des Rhei­ nisch-Bergischen Kreises einen Schwerbehindertenausweis aus, der je nach Grad der Behinderung und vergebenen Merkmalen zu Nachteilsausgleichen führt. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Gesundheitsdienste Schwerbehindertenausweise An der Gohrsmühle 25, 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 13-6240 E-Mail: schwerbehindertenausweis@rbk-online.de Wohnberechtigungsschein Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in Wohnungen ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind. Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Finanzen, Beteiligungen, Wohnungsbauförderung Am Rübezahlwald 7, 51467 Bergisch Gladbach E-Mail: wohnberechtigungsschein@rbk-online.de Frau Brieke, Telefon: 02202 13-2268 Frau Dinkelmann, Telefon: 02202 13-2436 Befreiung von der Zuzahlung für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Grundsätzlich leisten Versicherte Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, aber auch für Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Kran­ kenpflege, Haushaltshilfe und Fahrkosten. Sobald Versicherte die finanzielle Belastungsgrenze von maximal zwei Prozent der (Familien-)Jahresbruttoeinnahmen innerhalb eines Kalenderjahres erreichen, können sie bei © Gemeinde Odenthal – Bettina Fischer

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