Älter werden in Odenthal

18 III Pflegeversicherung Die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckten Kosten der Heimpflege (Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Ausbildungsumlage, Taschengeldpau­ schale) werden finanziert durch: • monatliches Einkommen • eigenes Vermögen (Sparguthaben, Immobilien usw.) • Pflegewohngeld (kann vom Heimbewohner/Bevollmäch­ tigten oder Betreuer beantragt werden, wenn das Vermö­ gen weniger als 10.000 € für Alleinstehende bzw. 15.000 € für Eheleute beträgt. Davon können die Investitionskosten finanziert werden.) Wenn Einkommen, Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld die Kosten nicht decken, kann ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises gestellt werden. Information und Antragstellung: Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales Hilfen für pflegebedürftige Menschen Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 13-0 Adressen der stationären Einrichtungen im Rheinisch-Bergi­ schen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 12. Private Pflegevorsorge Ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung kann jeder eine private Zusatzversicherung mit einem staatlichen Zuschuss von 60 € im Jahr abschließen, solange der Versi­ cherungsbeitrag mindestens 120 € jährlich beträgt. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen. Die Versiche­ rungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen. Ambulante Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Da es sich um eine „Teilkaskoversicherung“ handelt, decken sie nicht immer die Kosten für den tatsächlichen Unterstützungsbedarf. Um Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung sicherzustellen, muss dann eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden. Reichen die eigenen Mittel zur Finanzierung zusätzlicher notwendiger Hilfen nicht aus, können ergänzende Leistungen beantragt werden. Rheinisch-Bergischer Kreis Amt für Soziales und Inklusion Refrather Weg 28 + 30, 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: ambulantehilfen@rbk-online.de Herr Oberheim, Telefon: 02202 13-6646 Pflegebedürftigen, die an der gemeinsamen Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe beteiligt sind, wird für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung neben dem Zuschuss zu wohnum­ feldverbesserndenMaßnahmen (s. S. 16) einmalig ein Betrag von bis zu 2.500 € gewährt. Der Gesamtbetrag ist je Wohn­ gruppe auf 10.000 € begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt. Der Antrag ist inner­ halb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzun­ gen zu stellen. Die Pflegekassen zahlen den Förderbetrag aus, wenn die Gründung einer ambulant betreutenWohngruppe nachgewiesen wird. Diese Anschubfinanzierung ist bis zu einem für die Förderung zur Verfügung stehenden Gesamtgeldvolumen oder aber zeitlich begrenzt. Kontaktdaten der bestehenden ambulant betreuten Wohn­ gruppen im Rheinisch-Bergischen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 11. Stationäre Pflege Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich und stationäre Pflege erforderlich, erhält der Pflegebedürftige Leistungen von der Pflegeversicherung. Von den Tagesentgelten, die stationäre Pflegeeinrichtungen berechnen, übernehmen die Pflegekassen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen bis zum Höchstbetrag. Pflegegrad 1 125 € Pflegegrad 2 770 € Pflegegrad 3 1.262 € Pflegegrad 4 1.775 € Pflegegrad 5 2.005 € Hermann-Löns-Straße 37 a · 51469 Bergisch Gladbach Telefon 0 22 02/9 27 88 14 · info@pflege-rauchfrei-ja.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=