Älter werden in Odenthal

17 III Pflegeversicherung Pflegegrad. Die Leistungen der Tagespflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vol­ lem Umfang in Anspruch genommen werden. Pflegegrad 1 – Pflegegrad 2 689 € Pflegegrad 3 1.298 € Pflegegrad 4 1.612 € Pflegegrad 5 1.995 € Kontaktdaten der Tagespflegeeinrichtungen im Rheinisch- Bergischen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. 10. Ambulant betreute Wohngruppe Pflegebedürftige, die regelmäßig mindestens zu dritt in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 € monatlich zusätzlich. Vorausset­ zung ist, dass in der ambulant betreuten Wohngruppe eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische, verwaltende oder pflegerische Tätigkeit verrichtet. Die Pflege- und Betreuungs­ leistungen müssen frei wählbar sein. je Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse Pflegekosten höchstens bis zu 1.774 € pro Jahr. Kontaktdaten der Pflegeeinrichtungen mit eingestreuten bzw. solitären Kurzzeitpflegeplätzen im Rheinisch-Bergi­ schen Kreis erhalten Sie in der Pflegeberatungsstelle der Gemeinde Odenthal. Bei Ausfall der Pflegeperson ist es auch möglich, tage- oder stundenweise Verhinderungspflege zu beantragen, wenn der Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 bis 5 zuvor bereits sechs Monate zu Hause von einer Pflegeperson gepflegt wurde. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für Ersatz-Pflege­ personen, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 €. Bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige sind die Aufwendungen grundsätzlich auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades beschränkt. Der Leistungsbetrag kann um bis zu 806 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Ebenfalls kann der im Kalenderjahr noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag der Verhinderungspflege für das Budget der Kurzzeitpflege bis zu 3.386 € aufgestockt werden. Bei tageweiser Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege auf bis zu sechsWochen je Kalenderjahr begrenzt, das Pflegegeld wird für diese Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Die Wochen müssen nicht zusammenhängend genommen werden! Wird die Verhinderungspflege über das Jahr verteilt stun­ denweise, d. h. die Pflegeperson ist weniger als acht Stunden täglich abwesend, in Anspruch genommen, erfolgt keine Anrechnung auf die Tage, sondern nur auf die verfügbare Geldsumme. Das Pflegegeld wird unvermindert weiter­ gezahlt. 9. Tagespflege Die Tagespflege soll dazu beitragen, dem Pflegebedürfti­ gen den Verbleib im gewohnten Umfeld, so lange es irgend machbar ist, zu ermöglichen. Tagsüber erfolgt die Betreu­ ung des Pflegebedürftigen in einer Tagespflege-Einrichtung, ansonsten wird er im häuslichen Umfeld betreut. Es gibt Fahrdienste, die den Pflegebedürftigen morgens abholen und am Nachmittag wieder nach Hause zurückbringen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die pflegebeding­ ten Aufwendungen sowie für soziale Betreuung und medizi­ nische Behandlungspflege im Rahmen gesetzlich bestimm­ ter Höchstbeträge je Kalendermonat in Abhängigkeit vom 24 Stunden Seniorenbetreuung Wir beraten Sie gern! Telefon: 02202 959516 COLIBRI Seniorenbetreuung GmbH Am Steinberg 6 · 51519 Odenthal www.colibri-seniorenbetreuung.de Unsere Leistungen: 3 24 Stunden Betreuung in der gewohnten Umgebung 3 Fürsorgliche und bezahlbare Betreuung 3 Aufrechterhaltung sozialer Kontakte 3 Weiterhin selbstbestimmt zu Hause leben 3 Entlastung von Angehörigen 3 Kompetente und persönliche Beratung

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