Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

23 2.10 Blinden- und Gehörlosenhilfe Unter bestimmten gesundheitlichen Vorausset­ zungen (Feststellung durch ein fachärztliches Gut­ achten) kann ein Blindengeld bzw. eine Hilfe für Sehschwache oder eine Hilfe für Gehörlose gewährt werden. Den Antrag und Informationen erhalten Sie im Fachdienst, Frau Roswitha Kammermann oder im Internet unter www.lwl.org/spur-download/blinden/ antrag_bg_hsb.pdf. Ansprechpartner bei Blindheit bzw. Sehbehinderung ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen Bezirksgruppe Warendorf Günter Schrewentigges Gartenweg 1, 48336 Sassenberg Telefon: 02583/1564 2.11 Kriegsopferfürsorge Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene kön­ nen bei Bedürftigkeit Hilfen beantragen. Infrage kommen z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt (auch bei Heimaufenthalt), Krankenhilfe und Hilfe zur Pflege. Diese Leistungen sind abhängig vom Einkommen und Vermögen. Über die Leistungen entscheidet die Hauptfürsorgestelle beim Landschaftsverband – LWL Münster, Antrag im Internet beim LWL erhält­ lich, www.lwl.org/LWL/Soziales/Hauptfuersorge. Ansprechpartner für Informationen vor Ort: Roswi­ tha Kammermann oder beim Versichertenältesten Günter Blankert, Telefon: 02581/45446 Die Anschriften können Sie über die Rentenab­ teilung der Stadt Oelde oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de er halten. Die Deutsche Rentenversicherung führt an jedem 1. Donnerstag im Monat im Rathaus der Stadt Oelde einen Sprechtag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr durch. Ter ­ mine können in der Rentenversicherungsstelle der Stadt Oelde unter Telefon 02522/72-111/Mechthild Mackel vereinbart werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Sozi­ alversicherungsnummer/Rentenausweis und die Unterlagen Ihrer Rentenversicherung mit. 2.9 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Sollten Sie in einen Rechtsstreit verwickelt wer­ den, könnte Sie unter Umständen ein Prozess teuer zu stehen kommen. In diesem Fall oder bei Rechts­ beratungen haben Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Nähere Auskünfte dazu können Sie im Amtsgericht einholen. Amtsgericht Beckum Elisabethstraße 15 – 17, 59269 Beckum Telefon: 02521/9351-0 E-Mail: poststelle@ag-beckum.nrw.de Publikumszeiten: Montag – Freitag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr

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