Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde
22 2.1 Voraussetzungen Schwerbehinderte Menschen können den oran gen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen beantragen: • Merkzeichen G und Merkzeichen B und ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lenden-Wirbelsäule. • Merkzeichen G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lenden-Wirbelsäule, wenn gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Funk tionsstörungen des Herzens und der Atmungs organe vorliegt. • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt. • Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigs tens 70 vorliegt. 2.8 Rentenangelegenheiten Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung Ansprechpartner. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre künftigen Rentenansprüche, damit Sie evtl. noch Entschei dungen über eine Zusatzversorgung treffen kön nen. Bei folgenden Stellen erhalten Sie kostenlose Auskünfte: Fachdienst Rentenversicherungsstelle Ansprechpartnerin: Mechthild Mackel Telefon: 02522/72-111 • im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwoh nerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken. Die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe kenntlich zu machen, • im Zonenhalteverbot oder in Parkbereichen, wo Parkzeitbegrenzungen bestehen, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, • in Fußgängerzonen während der Ladezeit zu parken, • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird, • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken. In zumutbarer Entfernung darf keine andere Park möglichkeit bestehen und es darf max. 24 Stunden geparkt werden. © Polylooks
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