Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

22 2.1 Voraussetzungen Schwerbehinderte Menschen können den oran­ gen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen beantragen: • Merkzeichen G und Merkzeichen B und ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lenden-Wirbelsäule. • Merkzeichen G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lenden-Wirbelsäule, wenn gleichzeitig ein GdB von wenigstens 50 für Funk­ tionsstörungen des Herzens und der Atmungs­ organe vorliegt. • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt. • Künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigs­ tens 70 vorliegt. 2.8 Rentenangelegenheiten Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung Ansprechpartner. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre künftigen Rentenansprüche, damit Sie evtl. noch Entschei­ dungen über eine Zusatzversorgung treffen kön­ nen. Bei folgenden Stellen erhalten Sie kostenlose Auskünfte: Fachdienst Rentenversicherungsstelle Ansprechpartnerin: Mechthild Mackel Telefon: 02522/72-111 • im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwoh­ nerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken. Die Ankunftszeit ist durch eine Parkscheibe kenntlich zu machen, • im Zonenhalteverbot oder in Parkbereichen, wo Parkzeitbegrenzungen bestehen, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, • in Fußgängerzonen während der Ladezeit zu parken, • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird, • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken. In zumutbarer Entfernung darf keine andere Park­ möglichkeit bestehen und es darf max. 24 Stunden geparkt werden. © Polylooks

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