Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

31 Beratungsstellen der Pflegekassen: AOK NordWest Einsteinstraße 2 – 4, 57259 Beckum Eleonore Meyer (Pflegeberaterin) Telefon: 02521/159-153 Telefax: 02521/159-228 Barmer GEK Südstraße 25, 59269 Beckum Telefon: 0800/332060-786500 (kostenfrei aus dem Festnetz wie aus dem mobilen Funknetz) www.barmer-gek.de DAK-Gesundheit Expertentelefon zu Pflegefragen DAK-direkt: 040/325325555 (bundesweist zum Ortstarif) Telefon: 02521/299080 E-Mail: service766300@dak.de www.dak.de COMPASS Private Pflegeberatung GmbH Telefonische Pflegeberatung für alle Privatversi­ cherten, auf Wunsch Pflegeberatung vor Ort. Die aufsuchende Pflegeberatung reicht von einem ein­ maligen Gespräch bis hin zu einer umfassenden Begleitung. Servicenummer: 0800/1018800 (bundesweit gebührenfrei) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de www.compass-pflegeberatung.de 3.5.5 Pflegehilfsmittel Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflege­ hilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektions­ mittel, Bettschutzeinlagen) werden in Höhe von bis zu 40,00 € monatlich von der Pflegekasse übernom­ men. Technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, Pflegerollstühle oder Hausnotruf­ systeme werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Anschaffung technischer Hilfsmittel ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, maximal jedoch 25,00 Euro zu leisten. 3.5.6 Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Zuschüsse für bauliche Veränderungen (an der Treppe, im Bad, breitere Türen für das Durchkom­ men mit dem Rollstuhl etc.), die einen Verbleib in der Wohnung erleichtern, werden durch die Pflegekasse maximal bis zu 4.000 Euro pro Gesamtmaßnahme gewährt. Oft ist auch die Badewanne für Menschen mit Bewegungseinschränkungen nicht mehr zu nut­ zen, sodass der Einbau einer behindertengerechten Dusche erforderlich wird. Leben mehrere Pflege­ bedürftige in einem gemeinsamen Haushalt (z. B. in einer Wohngruppe), können für die Maßnahmen bis zu 4.000 Euro pro Person gewährt werden, insge­ samt jedoch maximal 16.000 Euro. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5) vor­ liegt. Außerdemmuss der Umbau die Pflege ermögli­ chen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

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