Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

32 3.7 Tagespflege und Tagesbetreuung Wenn bei Ihnen die häusliche Pflege nicht mehr aus­ reicht, der Umzug in ein Heim jedoch noch nicht nötig ist, können Sie auch teilstationäre Pflege in Form von Tagespflege in Anspruch nehmen. Ein wichtiger Gewinn ist die Entlastung für die pflegenden Angehö­ rigen, entweder an allen Werktagen oder auch nur an vereinzelten Tagen. Die Leistungen der Pflegekassen zur Stärkung der Tagespflege sind mit den letzten Pflegereformen deutlich verbessert worden. Anbieter für Tagespflege in der näheren Umgebung sind: Tagespflege der Diakonie in Beckum/ Julie-Hausmann-Haus Dr.-Max-Hagedorn-Straße 4, 59269 Beckum Ansprechpartnerin: Birgit Borg Telefon: 02521/8702-2230 www.diakonie-guetersloh.de Seniorenzentrum St. Anna Lupinenstraße 4, 59269 Beckum Ansprechpartner: Florian Ogoniak Telefon: 02525/8060-0 E-Mail: neubeckum@st-anna-seniorenzentrum.de www.st-anna-seniorenzentrum.de St. Josef Haus Am Krankenhaus 3, 59320 Ennigerloh Ansprechpartnerin: Angelika Everkamp (Hausleitung) Telefon: 02524/9327-119 E-Mail: everkamp@st-josef-ennigerloh.de 3.6 Rechtsansprüche nach dem Pflege­ zeitgesetz (PflegeZG) und dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt, haben Famili­ enangehörige Anspruch auf: • kurzzeitige Auszeit von bis zu zehn Arbeitstage für den Akutfall, • Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung) für eine pflegebedürftige Person. Wenn Sie eine Zeit lang ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen möchten: • bis zu sechs Monate Pflegezeit (vollständige oder teilweise Freistellung) für die häusliche Pflege und • für die Betreuung einer oder eines pflegebedürfti­ gen minderjährigen nahen Angehörigen, • bis zu drei Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase, • zinsloses Darlehen. Wenn sechs Monate nicht ausreichen: • bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (teilweise Freistellung) für die häusliche Pflege und • für die Betreuung einer oder eines pflegebedürfti­ gen minderjährigen Angehörigen • zinsloses Darlehen Quelle: Broschüre „Bessere Vereinbarkeit von Fami­ lie, Pflege und Beruf“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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