Älter werden und aktiv bleiben in der Stadt Oelde

39 Pflegeplatzsuche mit dem Heimfinder NRW Per App und als Web-Version zum freien Pflegeplatz Als erstes Bundesland hat NRW eine App und Web- Version entwickelt, die flächendeckend und landes­ weit freie Pflegeplätze anzeigt. www.heimfinder.nrw.de Informationen zu den Pflegeangeboten im Kreis Warendorf sowie zu den notwendigen Anträgen der Unterkunfts- und Verpflegungskosten einschl. Pfle­ gewohngeld erhalten Sie bei Roswitha Kammer­ mann, Telefon: 02522/72-112 und im Internet unter www.kreis-warendorf/Soziales/Pflege-online.de. Die örtlichen Senioren- und Pflegeheime in Oelde: Carpe Diem Hans-Böckler-Str. 21 & 23, 59302 Oelde Tel. 02196/7214-40 E-Mail: oelde@senioren-park.de Seniorenzentrum „Am Eichendorffpark“ Eichendorffstraße 13, 59302 Oelde Ansprechpartnerin: Karin Gerdes Telefon: 02529/9450 Kardinal-von-Galen-Heim Von-Galen-Straße 4, 59302 Oelde Ansprechpartnerin: Birgit Herford Telefon: 02522/9346-0 Angehörigen-Entlastungsgesetz (seit 01.01.2020) Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Einglie­ derungshilfe. Unterhaltsüberprüfungen werden nur bei einer Sozialhilfegewährung vorgenommen. auf der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebe­ nen Internetseite Wege zur Pflege (www.wege- zur-pflege.de). Er gänzend dazu können auf der Internetseite  www.pflegewegweiser-nrw.de na ch Wohnort und Problemlage differenziert pass­ genaue Beratungsangebote gefunden werden. Ebenso finden sich dort Einträge zur lokalen Pfle­ geselbsthilfe und eine Vielzahl an Informationen rund um das Thema Pflege in NRW. 3.15 Senioren- und Pflegeheime Wer nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen, und auch von Angehörigen oder anderen Personen nicht mehr zu Hause betreut werden kann, kann in einem Senioren- und Pflegeheim die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung erhalten. Grund­ sätzlich kann jeder ältere Mensch in ein Senioren­ heim ziehen. Doch nur wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversi­ cherung. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kran­ kenkassen (MDK). Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Unter­ kunfts- und Verpflegungskosten müssen die Bewoh­ ner selbst zahlen. Wenn das Einkommen und das Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, können Pflegewohngeld und Sozialhilfe beantragt werden.

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