Ratgeber für Bau und Sanierung im Ortenaukreis

22 Aktiv für Klimaschutz, mit Förderung noch besser! Aktiv für Klimaschutz, mit Förderung noch besser! Wer sein Haus energetisch saniert, die Heizung erneuert, auf E-Mobilität umsteigt oder in vielen anderen Bereichen einen Beitrag zu Energieeinsparung und Klimaschutz leistet, kann von einer Vielzahl von Fördermöglichkeiten profitieren. Da Förderhöhe, Fördervoraussetzungen und Rahmenbe- dingungen einer ständigen Veränderung unterliegen, finden Sie eine stets aktuell gehaltene Förderübersicht auf unserer Homepage www.ortenauer-energieagentur.de im Downloadbereich Die aktuell wichtigsten Förderkulissen Sie möchten die Gebäudehülle Ihres Hauses energetisch sanieren, sei es durch eine sog. Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung auf Energieeffizienzstandart? Dann können Sie die Programme der Bundesförderung energie- effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Einen Ausschnitt aus der Förderübersicht zeigt die nachfolgende Abbildung: Fördergegenstand Förderpro- gramm- nummer Max. förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit Zuschuss Kredit ≤ 2 Wohn- einheiten Alle Wohngebäude Tilgungs- zuschuss Kreditzins 1) Energieeffizient Bauen KfW-Effizienzhaus 55 153 120.000 € - 15 % 0,75 % KfW-Effizienzhaus 40 20 % KfW-Effizienzhaus 40 plus 25 % Effizient Sanieren für Bestandsgebäude mit Bauantrag vor Feb. 2002 Einzelmaßnahmen 152 50.000 € - 20 % 0,75 % Effizienzhaus Denkmal 151 und 430 120.000 € 25 % 25 % Effizienzhaus 100 27,5 % 27,5 % Effizienzhaus 85 30 % 30 % Effizienzhaus 70 35 % 35 % Effizienzhaus 55 40 % 40 % Erneuerbare Energien Ergänzungskredit 167 50.000 € - - 0,78 % Energieberatung 431 insg. 8.000 € 50% Baubegleitung KfW – Effizienzhausförderung (bis 01. Juli 2021) BAFA – BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) (Stand: Januar 2021) (Stand: Januar 2021) BEG Einzelmaßnahme für Wohngebäude, älter als 5 Jahre Förderung pro Wohneinheit max. förder- fähige Kosten Fördersatz Bonus Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle • D ämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden • A ustausch von Fenstern, Außentüren und -toren • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung 60.000 € 20% Fachplanung und Baubegleitung Gebäude bis 2 Wohneinheiten: max. 5.000 € förderfähig Gebäude ab 3 Wohneinheiten: 2.000 € pro Wohneinheit, max. 20.000 € förderfähig 50% - 5 % erhöhte Förderung bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines Sanierungsfahrplans

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