Sanieren und Energiesparen im Ortenaukreis

19 © Laura Passavanti/AdobeStock Ein bisschen Bauphysik Eine Fenstererneuerung verbessert die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Sie verringert damit unangenehme Zugerscheinungen und Lüftungswärmeverluste, aber auch die Frischluftzufuhr ins Gebäude. Entgegen der weit verbreiteten Meinung spielt eine Wärmedämmung der Außenwand für die Luftdichtheit des Gebäudes dagegen keine Rolle, da eine verputzte Wand ohnehin bereits luftdicht ist. Der Luftwechsel findet im Altbau über Fugen und Ritzen im Dach bzw. in der obersten Geschossdecke und über die Bauteilanschlüsse von Fenstern und Türen und dort nicht vorhandene oder ermüdete Dichtungsprofile statt. Vor dem Fenstertausch reichte diese unkontrollierte Lüftung häufig aus, bzw. es kam zu Kondenswasserausfall auf der Fensterscheibe. Nach dem Einbau von modernen Fenstern ist die Situation eine andere! Zum einen sorgen die luftdichten Fenster für einen verringerten Luftwechsel und damit eine erhöhte Raumluftfeuchte und zum anderen sind die kältesten, von Kondenswasser gefährdeten Stellen der Gebäudehülle nicht mehr die Fensterscheiben, sondern die Wärmebrücken im Mauerwerk. An diesen feuchten Ecken kann es zu Schimmelbefall kommen. Was also tun? Der Einbau von Fenstern mit einer zweifachen Wärmeschutzverglasung ist keine Garantie gegen Schimmel! Das liegt daran, dass diese Fenster genauso luftdicht sind wie Fenster mit einer dreifachen Wärmeschutzverglasung und selbst die zweifache Wärmeschutzverglasung bereits bessere Wärmeschutzwerte hat als viele Altbauwände. Teilmodernisierung durch vorgezogenen Fenstertausch Daher empfehlen wir bei einem vorgezogenen Fenstertausch je nach Baualter des Gebäudes flankierende Maßnahmen zu ergreifen. Dann ist auch der Einbau von Fenstern auf dem Stand der Technik, d. h. mit dreifacher Wärmeschutzverglasung, möglich und ein Zuschuss von 15 – 20 Prozent über das BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Stand 2023) kann beantragt werden. Ideal wäre es, den Fenstertausch mit der Dämmung der Außenwände und/oder einer Lüftungsanlage zu kombinieren. Empfehlungen In jedem Fall sollten Sie die Luftfeuchtigkeit im Raum kontrollieren. Da wir Menschen keinen Sensor dafür haben, hilft Ihnen dabei ein Hygrometer. Ab einer relativen Feuchte von über 60 Prozent sollte gelüftet werden. Verlangen Sie von Ihrem Fensterbauer oder Energieberater, die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen zu überprüfen. Dies schreibt die DIN 1946, Teil 6 Lüftung von Wohnungen, vor. Die Vorschrift gilt im Mehrfamilienhaus bei einem Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster und im Einfamilienhaus bei einem Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster oder der Sanierung von mehr als einem Drittel der Dachfläche. Besprechen Sie die Möglichkeit flankierender Maßnahmen mit Ihrem Fensterbauer bzw. Energieberater. Teilmodernisierung durch vorgezogenen Fenstertausch

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=