Älterwerden in Offenburg

2. Finanzen 10 Wenn das Einkommen knapp ist, gibt es finanzielle Hilfen. Informationen zu den Leistungen erhalten Sie bei: Stadt Offenburg Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg Am Marktplatz 5 77652 Offenburg  0781 82-2593 psp-ortenaukreis@offenburg.de www.pflegestuetzpunkt-ortenaukreis.de ■ ■ Leistungen der Pflegeversicherung Wenn ein Mensch Pflege benötigt oder eine erheb­ licheeingeschränkte Alltagskompetenz (z. B. durch eine Demenz) vorliegt, können Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt werden. Der Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Voraussetzung für die Zahlung dieser Leistungenist das Feststellen der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (insgesamt gibt es fünf Pflegegrade) und danach, ob ambulante oder stationäre Pflege erforderlich ist. Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf werden in den Pflegegrad 1 eingestuft; hier steht Ihnen ein Betrag von 125 Euro pro Monat zu. Leistungen sind Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Wohnumfeld­ verbesserung oder Pflegehilfsmittel: ■ ■ Pflegegeld Menschen, die privat von Angehörigen gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Die Höhe des monatlichen Betrags richtet sich nach dem Pflegegrad: Pflegegeld nach Pflegegrad Pflegegrad 2 316,00 Euro Pflegegrad 3 545,00 Euro Pflegegrad 4 728,00 Euro Pflegegrad 5 901,00 Euro © Robert Knesckle/ Fotolia

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