Älterwerden in Offenburg

13 ■ ■ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Wenn die Rente nicht ausreicht oder möglicherweise keine Altersvorsorge vorhanden ist, dann kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII) in Frage. Sozialhilfe erhalten alle Personen, die sich nicht mehr selbst helfen können und eine notwendige Unterstützung auch nicht von anderen, z. B. Angehörigen, erwarten können. Auf Sozialhilfe hat jeder Bürger einen Rechtsanspruch. Im SGB XII unterscheidet man im Wesentlichen: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 3. Hilfe zur Pflege 1. Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und noch nicht dauerhaft erwerbsgemindert ist; außerdem darf er nicht leistungsberechtigt auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweiter Teil (SGB II) sein. 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 65. Lebensjahr vollendet oder das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll erwerbs­ gemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenemEinkommen und Vermögen bestreiten kann. Bei Erhalt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf eine Überprüfung der unterhaltspflichtigen Angehörigen weitgehend verzichtet. 3. Hilfe zur Pflege erhalten Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei täglichen Ver­ richtungen in erheblichem Maße Hilfe benötigen, z. B. bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilitätoder zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfs­ mittel, teilstationäre und stationäre Pflege und Kurzzeitpflege. Die Entscheidung über den Umfang der Pflegebedürftigkeit trifft die Krankenkasse. Sie kommt auch vorrangig für die Leistungen auf. Sozialhilfemuss beim Landratsamt Ortenaukreis schriftlich beantragt werden: Landratsamt Ortenaukreis Amt für Soziales und Versorgung Badstraße 20 77652 Offenburg  0781 805-9828 sozialamt@ortenaukreis.de www.ortenaukreis.de ■ ■ Betreutes Wohnen – Zuschüsse der Stadt Offenburg Menschen, die laufend Grundsicherung im Alter beziehen, gewährt die Stadt Offenburg als freiwillige Leistung einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten der Betreuungspauschale im betreuten Wohnen. Einen Antrag können Sie beim Seniorenbüro stellen: Stadt Offenburg Seniorenbüro Am Marktplatz 5 77652 Offenburg  0781 82-2222 seniorenbüro@offenburg.de www.seniorenbuero-offenburg.de © Argonav / Thinkstock

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