Älterwerden in Offenburg

2. Finanzen 12 Stadt Offenburg BürgerBüro Wohngeld- und Rentenstelle Fischmarkt 2, 1. Obergeschoss 77652 Offenburg  0781 82-2477 buergerbuero@offenburg.de www.offenburg.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg – Außenstelle Offenburg Okenstraße 27 77652 Offenburg  0781 63915-0 aussenstelle.offenburg@drv-bw.de www.deutsche-rentenversicherung.de ■ ■ Wohngeld Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Hierdurch soll ein angemessenes Wohnen für jeden Bürger gesichert werden. Antragsberechtigt sind Mieter von Wohnraum, Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes und Eigentümer von Eigen­ heimen oder Eigentumswohnungen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, Höhe des Einkommens der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt, bitte wenden Sie sich an: Stadt Offenburg BürgerBüro Wohngeld- und Rentenstelle Fischmarkt 2, 1. Obergeschoss 77652 Offenburg  0781 82-2477 buergerbuero@offenburg.de www.offenburg.de ■ ■ Leistungen der Rentenversicherung Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur auf Antrag gezahlt. Anträge können Sie bei der Rentenstelle der Stadt Offenburg oder bei den Ver­ sicherungsträgern stellen. Der Antrag sollte rechtzeitig, etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, da bei verspäteter Antragstellung ein Leistungsverlust droht. Zur Antragsstellung werden benötigt: –– Personalausweis oder Reisepass –– Versicherungsverlauf –– Bankverbindung –– Persönliche Steueridentifikationsnummer –– Krankenkassenkarte –– Geburtsurkunden der Kinder Je nach Rentenart benötigen Sie weitere Unterlagen. Bitte wenden Sie sich an: © Alexey Tulenkov/ Fotolia © monkeybusinessimages / Thinkstock

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