Seniorenwegweiser für die Stadt Offenburg

13 ■ ■ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGBXII) Wenn die Rente nicht ausreicht oder möglicherweise keine Altersvorsorge vorhanden ist, dann kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in Frage. Auf Sozialhilfe haben alle Bürger*innen einen Rechtsanspruch. Im SGB XII unterscheidet man im Wesentlichen: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Sie, wenn Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) haben. 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Sie in folgenden Fällen: • wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können • wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Bei Erhalt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf eine Überprüfung der unterhaltspflichtigen Angehörigen weitgehend verzichtet. 3. Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege erhalten Sie, wenn Sie wegen dauerhafter Krankheit oder Behinderung bei täglichen Verrichtungen Hilfe in erheblichem Maße benötigen, z. B. bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder im Haushalt. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Kurzzeitpflege. Die Entscheidung über den Umfang der Pflegebedürftigkeit trifft die Pflegekasse. Sie kommt auch vorrangig für die Leistungen auf. Diese Sozialleistungen können Sie beim Landratsamt Ortenaukreis schriftlich beantragen. Landratsamt Ortenaukreis Amt für Soziales und Versorgung Badstraße 20, 77652 Offenburg  0781 805-1481 sozialamt@ortenaukreis.de www.ortenaukreis.de ■ ■ Betreutes Wohnen – Zuschüsse der Stadt Offenburg Menschen, die laufend Grundsicherung im Alter beziehen und im betreuten Wohnen leben, können eine finanzielle Hilfe erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Seniorenbüro der Stadt Offenburg. Stadt Offenburg Seniorenbüro Am Marktplatz 5, 77652 Offenburg  0781 82-2222 seniorenbuero@offenburg.de www.seniorenbuero-offenburg.de © Graham Oliver / Colourbox.de

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