Ratgeber für den Trauerfall Stadt Oldenburg

WWW . O L D E N B U R G . D E Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbeson- dere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einer Partnerin/einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffindbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen die Verstorbene/der Verstorbene Grundbesitz oder nicht geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sicher- gestellt, dass der Nachlass auch derjenigen/demjenigen zukommt, den die Erblasserin/der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einer Notarin/einem Notar. Auch zur Vorbereitung der Nachlassregelung kann in bestimmten Fällen eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder Notarin/Notar als Mediatorin/Mediator für Erbrecht hinzugezogen werden. 9 RECHTSANWÄLTE in PartmbB VOGT UND PARTNER TELEFON (04 41) 9 25 90-0 KOPPELSTRASSE 4/6 TELEFAX (04 41) 9 25 90-90 26135 OLDENBURG WWW .RAE-VOGT.DE PARKPLÄTZE AM HAUS KANZLEI@RAE-VOGT.DE BERATUNG UND BETREUUNG BEI: – TESTAMENTSGESTALTUNG – NACHFOLGEREGELUNGEN – NACHLASSABWICKLUNGEN RECHTSANWALT UND NOTAR GODEHARD VOGT RECHTSANWALT UND NOTAR DR. iur. JOHANNES LAMEYER FACHANWALT FÜR ERBRECHT RECHTSANWALT VOLKER WÖBKEN FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT RECHTSANWALT UND NOTAR DR. STEFFEN KÖNIG RECHTSANWÄLTIN UND NOTARIN ASTRID MIEDTANK Kunst auf demWaldfriedhof Ofenerdiek Urnengemeinschaftsgrabfeld für Paare und Lebensgemeinschaften auf demWaldfriedhof Ofenerdiek

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