Ratgeber für den Trauerfall Stadt Oldenburg

53°8’N 8°13’O Friedhöfe sind in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind auch Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nützlichen, die mate- rielle mit der geistigen Welt. Hier vollziehen sich Begeg- nungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestät- ten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und geschützt. Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes haben sich aus den biblisch israelitischen und den antiken griechischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern, Gruften oder Katakomben. Das Römische Reich kannte zurzeit Christi sowohl Körper- wie Aschebestattungen. Die Christen bevorzugten, dem Aufer- stehungsglauben gemäß, die Körperbestattung. Auch das Sterben gehört zum Leben Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten  die Ärztin/den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist  die Todesbescheinigung von der Ärztin/von dem Arzt ausstellen lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist  ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt)  die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen  Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab)  Sarg auswählen  Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung  Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekora- tion, Sarggebinde, Kränze und Handsträuße)  Terminabsprache mit Druckerei wegen Anzeige  Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen  Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammen- stellen  der Pfarrerin/dem Pfarrer oder der Trauerrednerin/dem Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen  Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren  mit Krankenkasse, Lebensversicherung beziehungsweise Sterbekasse abrechnen  den Tod einer Rentenempfängerin/eines Rentenempfän- gers beim Postrentendienst melden  Rentenanspruch geltend machen  Beamtenversorgung und Zusatzversicherung bean- tragen  den Sterbefall beim Arbeitgeber melden  an Trauerkleidung denken  Angehörige und Freunde benachrichtigen  Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notarin/Notar einschalten)  Wohnung kündigen, Übergabe regeln  Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen  Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden  Post umbestellen  Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern  Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen  Vereinsmitgliedschaften kündigen  Abstellen von Gas und Wasser  Heizungsanlage regulieren  bei Bedarf Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Steuerberaterin/ Steuerberater, Notarin/Notar einschalten 4

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