Heiraten in Olpe

13 Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft wird der in der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt. Die Gütertrennung ist ein Güterstand, bei dem keine güter­ rechtlichen Bindungen der Ehegatten bestehen. Erforderlich ist ein von einem Notar zu beurkundender Ehevertrag. Das Vermögen beider Ehegatten bleibt rechtlich getrennt. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und unterliegt keinen Beschränkungen. Die Gütergemeinschaft, die ebenfalls einen von einem Notar zu beurkundenden Ehevertrag erfordert, zeichnet sich dadurch aus, dass das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten wird. Zum Gesamtgut gehört auch, was der Ehemann oder die Ehefrau während der Gütergemeinschaft erwirbt. Wird die Gütergemein- schaft beendet, muss, sofern nicht im Ehevertrag anders ver­ einbart, das Gesamtgut unter den Partnern aufgeteilt werden. Bei der Wahl des Güterstandes der Gütergemeinschaft sollte beachtet werden, dass es sowohl bei der Verwaltung wie auch bei einer späteren Auseinandersetzung des Gesamtgutes Komplikationen geben kann. Zudem besteht bei der Gütergemeinschaft das hohe Risiko der Schuldenhaftung. Eheliches Güterrecht CARSTEN SIEG Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht HEDWIG HOLTHOFF-PEIFFER Rechtsanwältin und Notarin Fachanwältin für Familienrecht CHRISTOPHER DAUER Rechtsanwalt Wir beraten und betreuen Sie in sämtlichen anwaltlichen und notariellen Ehe- und Familienrechtssachen. Insbesondere in den Bereichen: · Gestaltung von Eheverträgen · Ehescheidung · Unterhalt · Vermögensauseinandersetzungen · Sorge- und Umgangsrecht IHR RECHT IN GUTEN HÄNDEN. www.hep.legal info@hep.legal 02761 893-0 Martinstrasse 4 Kurkölner Platz 57462 Olpe

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