Wegweiser für die ältere Generation in Paderborn

8 Vorsorge, Testament und Todesfall 8.2 Testament „ „ Notariell aufgesetztes Testament Das öf fentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Kon­ sequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen. „ „ Eigenhändiges Testament Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigen­ händig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. können Sie für den Fall Ihrer späteren Entschei­ dungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob sie in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingrif fe einwilligen oder diese unter­ sagen. Es empfiehlt sich, die Verfügung mit dem Arzt Ihres Vertrauens zu beraten. Die Betreuungsstelle der Stadt Paderborn hält eine umfassende Informationsbroschüre mit Hinwei­ sen und Formulierungshilfen zur Abfassung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Pati­ entenverfügung und entsprechenden Vordrucken bereit. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Stadt Paderborn Betreuungsstelle Am Hoppenhof 33, Gebäudeteil C 33104 Paderborn Ansprechpartner: 44 Frau Reinhardt 05251 881-1350 44 Herr Kampmann 05251 881-1646 44 Frau Welslau 05251 881-1173 54 © JPC-PROD – Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=