Ratgeber für Senioren in Parchim
Rund um das Thema Pflege 24 Selbstversorgung Bewältigung von und selbststän diger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforde rungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 wurden seit 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein trächtigungen hatten, aber bereits eingeschränkt waren. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambu lant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflege einrichtungen einen Entlastungsbe trag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege Pflegegrade Geld- Sach- Entlastungs- Leistungs- leistung leistung betrag betrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Ingo Bartussek · Adobe Stock
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