Ratgeber für Senioren in Parchim

Rund um das Thema Pflege 24  Selbstversorgung  Bewältigung von und selbststän­ diger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforde­ rungen und Belastungen  Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 wurden seit 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein­ trächtigungen hatten, aber bereits eingeschränkt waren. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambu­ lant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflege­ einrichtungen einen Entlastungsbe­ trag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege Pflegegrade Geld- Sach- Entlastungs- Leistungs- leistung leistung betrag betrag ambulant ambulant ambulant vollstationär (zweckgebunden) Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Ingo Bartussek · Adobe Stock

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