Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Prignitz

2 Interviewmit Frau Christina Rätke – Gleichstellungs-, Integrations- und Behindertenbeauftragte des Landkreises Prignitz Frau Christina Rätke © LK Prignitz Was sind Ihre Aufgaben als Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Landkreis Prignitz und können sich diese Menschen direkt an Sie wenden, Frau Rätke? Meine Aufgaben sind sehr vielschichtig. Ich bin beratendes Mitglied in verschiedenen Gremien zu allen Fragen der Behindertenpolitik, um ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Menschen zu ermöglichen und um eine erfolgreiche Inklusion umzusetzen. Zwei dieser Gremien sind z. B. der Gesundheits- und Sozialausschuss und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Prignitz. Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sollen nicht ausgegrenzt werden. Als Behindertenbeauftragte werde ich an allen öffentlichen Baumaßnahmen gemäß § 2 und § 50 der Brandenburgischen Bauordnung beteiligt und fertige dazu Stellungnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Ich bin Schriftführerin des Kreisbehinderten- beirates und des Kreisseniorenbeirates und organisiere einmal jährlich das Integrationssportfest des Landkreises Prignitz. Ein sehr wichtiger Bestandteil meiner Tätigkeit ist die Netzwerkarbeit mit Vereinen, Verbänden, den Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg, den Städten, Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz. Vierteljährlich finden Beratungen der Behindertenbeauftragten auf Landesebene statt, um sich auszutauschen und die Aufgaben effektiver und zielführender umzusetzen. Natürlich kann man sich jederzeit direkt an mich wenden – ich vergebe Termine für ein persönliches Gespräch in meinem Büro oder berate auch telefonisch. Welche Leistungen umfasst Ihr Beratungsangebot? Viele Mitbürger*innen des Landkreises erhalten Beratung und Unterstützung beim Antrag nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Feststellung des Schwerbehindertengrades oder eines Erhöhungsantrages. Weiterhin biete ich eine Prüfung der Feststellungsbescheide des Landesamtes für Soziales und Versorgung / Schwerbehindertenrecht Cottbus an. Die Prüfung erfolgt anhand der Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im Bedarfsfall erhalten die Mitbürger*innen Unterstützung bei der Erstellung eines Widerspruches. Mitbürger*innen können weiterhin eine Beratung und Unterstützung bezüglich Leistungen aus der Pflegekasse, zu Rentenansprüchen oder Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten.

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