Alt werden in Potsdam

51 Letzte Dinge Übernahme von Bestattungskosten Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren der Landeshauptstadt Potsdam die Kosten für eine Bestat­ tung. Eine Übernahme der Kosten kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen, d. h. erfor­ derlich und notwendig sind, der Verstorbene kein oder kein ausreichendes Erbe hinterlassen hat, der Bestat­ tungspflichtige nicht in der Lage ist, die Kosten aus den eigenen Mitteln zu tragen und es keine andere Person gibt, die zur Leistung verpflichtet ist. Welche Kosten über­ nommen werden können, sind im Einzelfall zu klären. Fol­ gende Kosten sind jedoch generell von der Übernahme durch den Sozialhilfeträger Potsdam ausgeschlossen: Todesanzeige, Danksagungen, Gebühr für Sterbeurkun­ den und Heiratsurkunden, Leichenschmaus, Anreise­ kosten, Bekleidung, Beratung im Trauerhaus, Schmuc­ kurne, Blumen-, Urnen- und Grabschmuck, Kosten der laufenden Grabpflege sowie durch das Bestattungsinsti­ tut erbrachten Serviceleistungen (Formalitäten), z. B. für Abmeldung bei öffentlichen Behörden wie Rentenkasse, Krankenkasse, und Gebühren, die im Rahmen der Klä­ rung der Erbangelegenheit beim Nachlassgericht oder Notar anfallen (Erbausschlagung oder Erbschein). Letzte Dinge Bestattungsvorsorgevertrag Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kann eine Person zu Lebzeiten festlegen, wie ihre eigene Beisetzung statt­ finden soll. In einem Vertrag werden die konkreten Wün­ sche und Vorstellungen festgehalten. Zudem zahlt die Person bereits zu Lebzeiten einen bestimmten Betrag ein, der dann für die Bestattung zur Verfügung steht. Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., www.bestatter.de Tipp: Bei einemBestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter ist Ihr Geld auch im Falle einer Insolvenz oder des Versterbens des Bestatters durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gesichert. Sterbegeldversicherung Eine Sterbegeldversicherung sichert eine Bestattung finanziell ab. Der Beitrag kann dabei in einer Summe oder in Form eines monatlichen Beitrages bei der jewei­ ligen Versicherung eingezahlt werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Alter, dem Gesund­ heitszustand des Versicherungsnehmers und der Ver­ sicherungssumme. Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., www.bestatter.de Tipp: Mit dem Abschließen einer der o. g. Vorsorgen entlasten Sie Ihre Angehörigen finanziell und können bei einem Bestattungsvorsorgevertrag selbst Ihre Bestat­ tung nach IhrenWünschen und Vorstellungen festhalten.

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