Alt werden in Potsdam

52 Letzte Dinge Tipp: Um zu verhindern, dass Ihnen Kostenanteile der Bestattung im Nachhinein nicht gewährt werden kön­ nen, ist es erforderlich, sich vor Auslösung der Bestat­ tung und Unterzeichnung eines Bestattungsvertrages zum Umfang der erforderlichen Kosten einer Sozial­ bestattung im zuständigen Leistungsbereich beraten zu lassen. Die Auslösung einer Bestattung ist eine pri­ vatrechtliche Angelegenheit und muss durch den zur Bestattung Verpflichteten ausgelöst werden. Quelle: Merkblatt zur Übernahme der Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII der Landeshauptstadt Potsdam Herausgegeben von der Landeshauptstadt Potsdam in Zusammenarbeit mit der mediaprint infoverlag GmbH. Landeshauptstadt Potsdam Der Oberbürgermeister Bereich Gesundheitssoziale Dienste und Senioren, Bereich Presse und Kommunikation Verantwortlich: Uta Kitzmann Redaktion: Katja Siegert, Robert Schnabel Redaktionsschluss: 17.10.2018 Fotos: Titel: katcya_design – stock.adobe.com Seite 1: Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel Rückseite: Halfpoint - stock.adobe.com Ansonsten stehen die Bildnachweise in den jeweiligen Fotos. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die Lan­ deshauptstadt Potsdam oder der zuständige Bereich entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzung sind – auch auszugs­ weise – nicht gestattet. Nachdrucke oder Reproduk­ tionen, gleich welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages möglich. mediaprint infoverlag gmbh Lechstraße 2, D-86415 Mering Tel. +49 (0) 8233 384-0, Fax +49 (0) 8233 384-103 info@mediaprint.info www.mediaprint.info 14461057/6. Auflage/2018 Impressum © J.Mühlbauer exclus. – stock.adobe.com

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