Seniorenwegweiser der Stadt Pulheim

27 + Pflegeversicherung Wer ist pflegebedürftig? ImSozialgesetzbuch XI ist die Pflegebedürftigkeit wie folgt festgelegt: „Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlichbedingteBelastungenoder Anforderungen nicht selbstständig kompensierenoder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeitmuss auf Dauer, voraussichtlich fürmindestens sechsMonate, undmitmindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“ (§ 14 Abs. 1, SGB XI) Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Zunächst muss der Betroffene einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei seiner Pflegekasse einreichen. Um die Pflegebedürftigkeit festzustellen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei knappschaftlich Versicherten den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) mit der Begutachtung zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit. Hierbei wird in sechs Lebensbereichen (Modulen) geprüft, inwieweit betroffene Personen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen, die dazu führen, dass sie auf Hilfe undUnterstützung durch andere angewiesen sind. Jedes Modul beinhaltet mehrere Kriterien, die einzeln betrachtet und mit einem Punktwert versehen werden. Um den Grad der Beeinträchtigung zu messen, werden die Teilergebnisse aus den 6Modulennach einer vorgegebenen Gewichtung letztendlich zusammengeführt. Der so ermittelte Gesamtpunktwert gibt Aufschluss über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Was tun bei Pflegebedürftigkeit? © nmann77 - Fotolia

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