Informationsbroschüre des Standesamtes Quedlinburg

15 Ein paar Formalitäten … Ein paar Formalitäten … Geburtsbescheinigung Nach der Geburt Ihres Kindes stellen wir Ihnen beim Standes- amt eine Geburtsurkunde aus. Damit wird nachgewiesen, wo und wann Ihr Kind geboren wurde. Dafür benötigen wir je nach Ihrer persönlichen Situation verschiedene Dokumente. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erledigt dieses die Geburtsanzeige beim Standesamt automatisch, wenn Sie die entsprechenden Dokumente bei sich haben. Sollten Sie sich bei den hier aufgeführten Fällen nicht wiederfinden, beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer individuellen Situation. Wenn Sie ... … miteinander verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehe- namen tragen: Dann genügt das Stammbuch der Familie mit der Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches bzw. Eheurkunde und die Geburtsurkunden der Eltern. … miteinander verheiratet sind, aber keinen gemeinsamen Ehenamen führen: Bringen Sie auch dann das Stammbuch der Familie mit der Eheurkunde und den Geburtsurkunden der Eltern. Geben Sie in diesem Fall an, welchen Ihrer beiden Familiennamen Ihr Kind erhalten soll. Die Wahl, die Sie für Ihr erstes Kind treffen, ist verbindlich für all Ihre weiteren Kinder. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie in diesem Fall bereits vor der Geburt zu uns kommen. … nicht miteinander verheiratet sind: In diesem Fall empfiehlt es sich, bereits vor der Geburt mit dem Standesamt zu spre- chen. Bei diesem Spezialfall kommt es auf die Mutter des Kin- des an. Wenn Sie als Mutter des Kindes ledig sind, brauchen Sie meistens Ihre Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis oder Pass. Im Fall einer Scheidung sollten Sie eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil zur Geburtsanzeige mitbringen. Wenn Sie verwitwet sind, benötigen Sie eben- falls eine Eheurkunde und eventuell die Sterbeurkunde Ihres Ehemannes. Gebührenfrei erhalten Sie drei Geburtsbescheinigungen, die Sie für den Antrag auf Erziehungsgeld, Kindergeld und für Ihre Krankenkasse brauchen. Falls Sie noch weitere Exemplare benötigen, sind diese gebüh- renpflichtig. Den aktuellen Gebührensatz teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit. Nehmen Sie außerdem möglichst bald nach der Geburt Kontakt zu der Krankenkasse auf, bei der Ihr Kind versichert sein soll. Vaterschaftsanerkennung Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwendig, wenn Vater und Mutter des Kindes nicht verheiratet sind. Beide Eltern- teile müssen diese Erklärung persönlich beim Standesamt oder Jugendamt abgeben. Ohne Zustimmung der Mutter ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht rechtswirksam. Durch die Anerkennung sind Sie als Vater offiziell mit Ihrem Kind ver- wandt und Ihr Kind wird erbberechtigt. Somit sind Sie außer- dem verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu zahlen. Was das genau bedeutet, werden wir Ihnen auf dem Standesamt gerne persönlich erläutern. Eine Vaterschaftsanerkennung wirkt sich nicht auf das Sorgerecht aus. Um gemeinsam sorgeberechtigt zu sein, kann bei einem Notar oder dem Jugendamt eine Sor- gerechtserklärung abgegeben werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=