Informationsbroschüre des Standesamtes Quedlinburg

16 Und das können Sie auch bei uns erledigen Und das können Sie auch bei uns erledigen Beurkundung von Sterbefällen Auch dieses Kapitel im menschlichen Leben berührt das Aufga- bengebiet des Standesamtes. Wir beurkunden den Tod derje- nigen Personen, die im Bezirk des Standesamtes Quedlinburg verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. In der Regel erledigt der Bestatter die Verwaltungsarbeiten für die Angehörigen. Er hat die Erfahrung, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden. Dies sind in erster Linie • die Geburtsurkunde des/der Verstorbenen und • bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Per- sonen ein Nachweis über den Familienstand (z. B. Ehe­ urkunde bzw. Familienbuchabschrift, Geburtsurkunden, Sterbeurkunde des anderen Ehegatten, Scheidungsurteil, Todeserklärung). Nach der Beurkundung erhalten Sie zwei kostenlose Sterbe­ urkunden: eine für Rentenzwecke und eine für die Kranken- kasse. Weitere Urkunden für private Zwecke (Versicherung, Bank, Nachlassgericht oder Notar) sind gebührenpflichtig. Und das können Sie auch bei uns erledigen: Sie bekommen bei uns Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, sofern der „Ereignisort“ Quedlinburg war. Urkunden und Aus- künfte bekommt allerdings nur, wer dazu berechtigt ist. Hierfür fällt in der Regel eine Gebühr an. © Getty Images/iStockphoto

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=